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Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen 9: 2011 mit CD
TestImmobilienrenten
Das Eigenheim als Geldquelle
Immobilienrenten



Bei der Hausstifter-Rente der Caritas fließt die Rente dagegen ohnehin nur für eine begrenzte Zeit. Und auch wenn die Hausstifter ein lebenslanges Wohnrecht haben: Ziehen sie nach Ablauf der vereinbarten Rentenzeit aus dem Haus aus, gibt es lediglich eine Restzahlung von 25.000 €. Nur wenn sie das Haus vorab verlassen wollen oder müssen, springt eine entsprechend höhere Abschlusszahlung heraus. Ob sich das Modell rechnet, muss trotzdem jeder ganz individuell prüfen.

"Gerade weil bei Immobilienrenten weitreichende Entscheidungen zu treffen sind, sollten sich Verbraucher vor jedem Abschluss gründlich beraten lassen und auch die Kinder in die Überlegungen einbeziehen", rät Dorothea Mohn, Referentin für Altersvorsorge und Geldanlagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Auch die Frage, was passiert, wenn die Senioren wider Erwarten kurz nach Abschluss aus der Immobilie ausziehen, sollte dabei diskutiert werden. Denn einige Anbieter lassen die Senioren nur im Notfall, beispielsweise weil sie in ein Pflegeheim müssen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag. Ansonsten kann es teuer werden, die Ruhestandsplanung zu ändern.

Deshalb empfiehlt es sich, vor der Verrentung der Immobilie systematisch alle Alternativen zu prüfen. Gibt es zum Beispiel anderes Vermögen, das sich flüssig machen lässt? Oder löst vielleicht eine Zeitrente das Problem? Wer sein Haus nur für zehn oder 15 Jahre verrenten will, kann zum Beispiel deutlich höhere Beträge lockermachen als bei der lebenslangen Verrentung. Die Sparkasse am Niederrhein würde unserem Musterehepaar zum Beispiel mit 818 Euro fast drei Mal so viel wie für eine lebenslange Umkehrhypothek oder Leibrente zahlen. Das Geld fließt aber nur für zehn Jahre.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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