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Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen 9: 2011 mit CD
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Das Eigenheim als Geldquelle
Immobilienrenten



Bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein hängt die Höhe des Zinssatzes für die ImmoRente vom Alter bei Vertragsbeginn ab. In unserem Musterfall, einem 70-jährigen Ehepaar, berechnen die Kieler daher 4,96 Prozent Zinsen nominal. Rentner, die bei Abschluss noch keine 67 Jahre alt sind, müssen nur 4,62 Prozent Zinsen zahlen. Wer das Darlehen erst im Alter von 73 bis 77 Jahren aufnimmt, wird mit 5,13 Prozent Zins zur Kasse gebeten. Für Ältere wird es mit 4,84 Prozent Nominalzins dann wieder etwas günstiger.

Auch die Förderbank verlangt aber 1,5 Prozent an Bearbeitungskosten. Die werden zudem nicht auf den Anfangskredit, sondern immer auf den gesamten Darlehensbetrag berechnet, der sich bis zur Tilgung einschließlich Gebühren und gestundeter Zinsen über die Jahre aufsummiert. Im Musterfall kann das Darlehen maximal bis zum 96. Lebensjahr der Ehefrau laufen. Bis dahin würden die Immobilienrentner mit insgesamt 189.300 Euro in der Kreide stehen. Macht maximal 2.839 Euro Bearbeitungsgebühr. Eine Stundungsgebühr gibt es nicht. Stattdessen verlangt die Bank ein Disagio, das sich im Musterfall auf 42.365,41 Euro addiert und in der Gesamtdarlehenssumme einkalkuliert ist. Wird der Vertrag schon nach zehn Jahren vorzeitig beendet, fallen die Kosten nur anteilig an. Im Musterfall wären dann rund 58.277 Euro Darlehen zu tilgen, nach 15 Jahren wären es 95.791 Euro.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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