Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen 9: 2011 mit CD
Neuerdings gibt es aber auch andere Lösungen. Reicht das Geld im Alter nicht aus, kann die schuldenfreie Immobilie auch in eine Zusatzrente umgewandelt werden. "Eat your brick" - "Verzehr dein Haus" heißt das Modell etwas flapsig in den USA, dem Mutterland der Rentenhypotheken. Die Grundidee bei dieser Form des Verzehrs der eigenen Immobilie ist fast immer gleich: Der Hausbesitzer nimmt auf einen Teil seiner Immobilie einen Kredit auf und bekommt dafür im Gegenzug eine steuerfreie monatliche Rente. Alternativ gibt es auch einen einmaligen Auszahlungsbetrag. Zugleich bleibt er Eigentümer seiner Immobilie und kann weiter in seinem Haus oder seiner Eigentumswohnung leben. Als Sicherheit für den Kredit wird eine Grundschuld eingetragen. Der Clou dabei: Senioren müssen keine Raten für diese Form des Darlehens zahlen. Anders als bei einer herkömmlichen Hypothek werden Zins- und Tilgungszahlungen während der Laufzeit gestundet und erst bei Vertragsende zusammen mit der Kreditsumme fällig. Im Fachjargon spricht man deshalb auch von einer Umkehrhypothek. Denn im Gegensatz zu einem normalen Baukredit, der Jahr für Jahr abgetragen und somit immer kleiner wird, baut sich die Schuldenlast bei der Umkehrhypothek durch die gestundeten Zinszahlungen mit den Jahren immer stärker auf. Am Ende steht der Immobilienbesitzer dann mit dem Zwei-, Drei- oder gar Vierfachen der ausgezahlten Summe in der Kreide.
Über den rasant wachsenden Schuldenberg müssen sich die Rentner dennoch keinen Kopf zerbrechen. Das gilt zumindest, wenn sie keine Erben haben oder diese schon gut versorgt sind bzw. meilenweit weg leben und ohnehin kein Interesse daran haben, das Häuschen der Eltern später selbst zu bewohnen. Denn die Rückzahlung der Umkehrhypothek wird erst nach dem Tod der Senioren fällig oder aber bei Umzug in ein Pflegeheim sowie bei vorzeitigem Verkauf des Hauses. Dann können entweder die Erben das Darlehen aus eigenem Vermögen zurückzahlen, es mithilfe eines neuen Kredits oder durch den Verkauf des Hauses ablösen. Alternativ kann auch die Bank das Haus verwerten und einen eventuellen Überschuss an die Erben oder die im Seniorenheim lebenden Besitzer auskehren.