Falls die Zinsen am Kapitalmarkt steigen, wäre es jedoch vorteilhafter, das zinsgünstige Bauspardarlehen langsamer zu tilgen - und stattdessen erst einmal den teuren Restkredit abzuzahlen. Eine solche Finanzierungsstrategie lässt sich mit bei allen Wohn-Riester-Bausparvarianten bei Bedarf problemlos umsetzen. Zwar schreiben alle Verträge in der Darlehensphase einen festen Tilgungsbeitrag vor, der üblicherweise bei vier bis sechs Promille der Bausparsumme liegt. Diese Monatsrate kann bei Wohn-Riester-Verträgen aber mit den Zulagen verrechnet werden. Dadurch sinkt der Tilgungsbeitrag, den der Bausparer aus eigenen Mitteln aufbringen muss. Wichtig: Bei dieser Finanzierungsstrategie sollten Bausparer aber gleichzeitig darauf achten, dass immer noch genug Eigenmittel in die Tilgung fließen, um die volle Zulage zu erhalten. Dafür sind Tilgungsbeiträge in Höhe von vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen erforderlich. Wer weniger einzahlt, bekommt auch die Zulage nur anteilig ausgezahlt.
Umgekehrt kann es sich auszahlen, auf das Riester-Bauspardarlehen komplett zu verzichten, wenn die Baugeldzinsen in sieben Jahren auf niedrigerem Niveau als heute liegen. Denn das Bauspardarlehen macht immer nur einen kleinen Teil der Gesamtfinanzierung aus und ist dank Riester-Zulagen sehr schnell getilgt. Deshalb wird die maximal mögliche Riester-Förderung bei der Finanzierung mit Wohn-Riester-Bausparverträgen selten voll ausgeschöpft. Wenn das Bauspardarlehen bei Finanzierungsbeginn in sieben Jahren daher keinen nennenswerten Zinsvorteil im Vergleich zu Hypothekarkrediten bietet, erzielen Bausparer einen größeren Fördervorteil, wenn sie auf Auszahlung des Bauspardarlehens verzichten und stattdessen ein Riester-Darlehen aufnehmen. Das Guthaben aus dem Bausparvertrag nutzen sie stattdessen als zusätzliches Eigenkapital. Der restliche Kreditbedarf hingegen wird komplett oder größtenteils über ein Riester-Darlehen finanziert. Hier bringen die Zulagen - weil sie länger fließen können - eine höhere Zinsersparnis als beim Bausparvertrag. Und falls der Sparer etwaige Steuerersparnisse aus dem Riester-Sonderausgabenabzug erzielt, sollten diese als Sondertilgung für das Riester-Darlehen fließen. Das erhöht den Fördervorteil.
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