Test Kinderhochstühle
Testmethoden:
Handhabung: Bewertung nach einem Punktesystem von 1 bis maximal 5 Punkten. Die Punktzahl 4,5 entspricht danach der Schulnote 1,0, die Punktzahl 4,4 der Schulnote 1,1 usw. Aufbau: Die Beurteilung der Montage wurde mit einer Gruppe von drei eingewiesenen Laien verschiedenen Alters und Geschlechts und einem Experten durchgeführt. Die Prüfpersonen hatten alle Erfahrung in der Beurteilung der Handhabbarkeit von Kinderprodukten, waren aber keine Sachverständigen für die Produktgruppe im Sinn der DIN EN ISO 155537:2004. Handhabung: Die Beurteilung der Montage wurde mit einer Gruppe von drei eingewiesenen Laien verschiedenen Alters und Geschlechts und einem Experten unter Zuhilfenahme eines Dummys durchgeführt. Ergänzung durch begleitende Beobachtung, 6 Kinder im Alter zwischen 1 und 4 Jahren mit je einem Elternteil. Das Urteil ergibt sich zu gleichen Teilen aus dem Expertenurteil und dem gemittelten Wert der drei Prüfpersonen. Ergonomie: Untersuchung mithilfe von zweidimensionalen, verstellbaren Maßschablonen, die um weiterführende Maßtabellen für die infrage kommenden Altersgruppen ergänzt wurden.Testsituation: Es wird eine Nutzung des Kinderhochstuhls angenommen, bei der dieser dem Kleinkind ab einem Alter von etwa sechs Monaten die Möglichkeit bieten soll, mit Erwachsenen zusammen am Tisch zu sitzen. Grundlagen für die Altersempfehlungen bilden Kinder, die in dem für den jeweiligen Teilaspekt relevanten Körpermaß dem 50. Perzentil entsprechen. Sicherheit: Methoden: a) Standsicherheit: nach DIN EN 14988-2. Prüfpunkte "Seitliche Standsicherheit", "Standsicherheit nach hinten", "Standsicherheit nach vorn", "Stabilität der Fußstütze und des waagerechten Rahmenteils". b) Quetsch- und Scherstellen, scharfe Ecken und Kanten: Beurteilung durch zwei Experten. c) Durchrutschgefahr: Beurteilung durch zwei Experten. Maßgebliche Kriterien: vertikaler Abstand zwischen Sitzfläche und Babybügel; Freiraum zwischen Schrittgurt und Seitenwange; Steifigkeit des Gurts; horizontale Distanz zwischen Schrittgurt und Lehne; Bewegungsfreiraum des Rumpfes. Die Prüfungen wurden sowohl mit als auch ohne die optional erhältlichen Sitzverkleinerer (SItzpolster) geprüft, die Altersempfehlungen unterscheiden sich bei beiden Varianten nicht.
Summe flüchtige organische Verbindungen (Sitzelement, Holz/Holzwerkstoffe): EPZ-Messung mit Thermodesorption-GC/MS nach 24 h. Alle nicht näher identifizierbaren Verbindungen wurden als Toluoläquivalent berechnet; Raumgröße 4 m x 3 m x 2,5 m, Luftwechselzahl von 0,5/h, Produktoberfläche: 0,1 m². Formaldehyd (Rückenlehne, Holz/Holzwerkstoffe): Flaschenmethode (DIN EN 717-3). Temperierzeit 24 h, Bezug der Formaldehydabgabe auf die ungetrocknete Probe. Formaldehyd (Schrittgurt, Leder): DIN EN ISO 14184-1 und § 64 LFGB 82.02-1. Wässrige Extraktion bei 40 °C, UV-spektroskopische Analyse nach der Acetylacetonmethode. Antimikrobiell wirksame Substanzen/Phthalate/andere Weichmacher/ Chlorkresole/-paraffine/-phenole (Schrittgurt): GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. Schwermetalle: Röntgenfluoreszenzanalyse. Chrom-VI: Elution gemäß EN-ISO 17075, fotometrische Bestimmung des Chrom-VI-Gehaltes. Steht bei Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Nachweisgrenze" der jeweiligen Testmethode.
Test Trinklernbecher
Testmethoden:
PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe, Schwermetalle: Röntgenfluoreszenzanalyse. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): Kunststoffteile in der Mischprobe gemäß repräsentativem Anteil des Bechers; getestet auf 25 PAK nach EU/EPA/JECFA, GC-MSD. Weichmacher/antimikrobiell wirkende Substanzen/Bisphenol A: Kunststoffteile in der Mischprobe gemäß repräsentativem Anteil des Bechers; GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. Trinkbecher aus Melamin: a) Formaldehyd im Migrat, GC; b) Melamin im Migrat, LC/MS/MS; Migration nach Befüllen des Bechers mit 100 ml Prüfsimulanz (3 % Essigsäure) und Bedecken mit dem Deckel für 24 Stunden bei Raumtemperatur. Sensorik [gemäß DIN 10955 (2004)]: offene paarweise Vergleichsprüfung im Verhältnis zu einer Glasflasche, sechs Prüfer bewerten hinsichtlich ihres Geruchs- bzw. Geschmackseindrucks; a) der Becher wird gebrauchsmäßig zusammengesetzt, bei Raumtemperatur 24 Stunden konditioniert und der Luftraum abgerochen; b) der Becher wird haushaltsüblich mit lauwarmem Wasser und Spülmittel gereinigt, getrocknet, wieder zusammengesetzt, bei Raumtemperatur 24 Stunden konditioniert und der Luftraum abgerochen; c) der Becher wird gereinigt, mit stillem Mineralwasser befüllt und bei Raumtemperatur 24 Stunden stehen gelassen. Anschließend wird das im Becher befindliche Wasser anonymisiert und im Vergleich zu Mineralwasser (Blindwert) verkostet. Gesamtmigration: ASU B 80.30-1, -4 und -17: Lagerung der Becher mit den Prüflebensmitteln destilliertes Wasser (Simulanz A) bzw. 3%ige Essigsäure (Simulanz B) für 24 Stunden bei 70 °C, anschließend Entnahme des Prüflebensmittels und eindampfen bis zur Trockne, gravimetrische Bestimmung des nicht flüchtigen Rückstands. Die Migrationsprüfung wird dreimal an derselben Probe durchgeführt. Steht bei Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Nachweisgrenze" der jeweiligen Testmethode.
Test Mousepads
Testmethoden:
Untersucht wurden, falls nicht anders angegeben, repräsentative Mischproben der Mousepads. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe: Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA). Phthalate, weitere Weichmacher, phosphororganische Verbindungen, Phenole, Acetophenon, 2-Phenyl-2-propanol: GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. Phenol (bei Werten größer 100 mg/kg): Migration in Anlehnung an DIN EN 71-10:2006, Messung von Phenolen mittels HPLC-FLD. Nitrosamine und nitrosierbare Vorstufen (in Latexprodukten): EDIN 12868 1999-12, 24 h Migration 40 Grad Celsius. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe: GC-MSD, 25 PAK nach EU/EPA/JECFA. Schwermetalle: RFA, bei positivem Quecksilberbefund weitere Bestimmung im belasteten Material. Chrom-VI: Eluation gemäß EN-ISO 17075 "Bestimmung des Chrom-(VI)-Gehalts in Leder", Fotometrische Bestimmung des Chrom VI-Gehaltes. Antimon, Quecksilber (falls positiv): Elution mittels saurer Schweißlösung, Elementbestimmung mittels ICP-MS. Formamid: GC/MS nach Extraktion. Aromatische Amine: Prüfung auf Amine nach reduktiver Spaltung, Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-2, Prüfung ohne vorherige Extraktion DIN EN 14362-1 (Juni 2004); Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-4, Prüfung nach vorhergehender Extraktion DIN EN 14362-2 (Juni 2004); Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-3, Prüfung nach DIN ISO/TS 17234 für Leder; bei Hinweisen auf 4-Aminoazobenzol zusätzliche Prüfung entsprechend § 64 LFGB 82.02-9 (September 2006); GC/MS, TLC; zusätzliche Prüfung auf Anilin und Xylidine; Bestimmungsgrenze 5 mg/kg. Optische Aufheller: qualitativer Nachweis (UV-Licht). Halogenorganische Verbindungen: Probe wird mit Reinstwasser in der Soxhlet-Apparatur eluiert. Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Steht bei Testergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Nachweisgrenze" der jeweiligen Testmethode.
Test Buntstifte
Testmethoden:
Aromatische Amine in der Buntstiftmine (untersucht wurden eine Mischprobe aus den Farben Gelb, Rot, Grün, Blau und Schwarz und gegebenenfalls diese Farben im Einzelnen)/im Lack des grünen Stiftes: Prüfung auf Amine nach reduktiver Spaltung. Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-2 Prüfung ohne vorherige Extraktion DIN EN 14362-1 (Juni 2004). Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-4 Prüfung nach vorhergehender Extraktion DIN EN 14362-2 (Juni 2004). Bei Hinweisen auf 4-Aminoazobenzol zusätzliche Prüfung entspr. § 64 LFGB 82.02-9 (September 2006). Bestimmungsgrenze 5 mg/kg, GC-MS, TLC. Zusätzliche Prüfung auf Anilin und Xylidine. Dispersionfarbstoffe in der Buntstiftmine (untersucht wurde eine Mischprobe aus den Farben Gelb, Rot, Grün, Blau und Schwarz)/im Lack des grünen Stiftes: Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-10 Norm DIN 54231 (November 2005), Dünnschichtchromatografie, TLC, HPLC mit DAD (UV/Vis-Detector). Phthalate/sonstige Weichmacher im Lack (untersucht wurde eine Mischprobe aus den Farben Gelb, Rot, Grün, Blau und Schwarz und gegebenenfalls diese Farben im Einzelnen): GC-MS nach Extraktion und Derivatisierung. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe/Schwermetalle: Röntgenfluoreszenzanalyse. Halogenorganische Verbindungen in der Mine (untersucht wurde eine Mischprobe aus allen Farben): Probe wird mit Reinstwasser in der Soxhlet-Apparatur eluiert. Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (untersucht wurde die schwarze Mine): GC-MSD, getestet auf 25 PAK EU/EPA/JECFA. Steht bei Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Nachweisgrenze" der jeweiligen Testmethode.
Test Wolle
Testmethoden:
Schwermetalle: Elution mittels saurer Schweißlösung, Elementbestimmung mittels ICP-MS. Halogenorganische Verbindungen: Probe wird mit Reinstwasser in der Soxhlet-Apparatur eluiert. Binden der organischen Halogene an Aktivkohle. Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom. Microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Optische Aufheller: qualitativer Nachweis (UV-Licht). Aromatische Amine: § 64 LFGB 82.02-2 ohne vorherige Extraktion DIN EN 14362-1 (Juni 2004); § 64 LFGB 82.02-4 nach vorhergehender Exraktion DIN EN 14362-2 (Juni 2004); bei Hinweisen auf 4-Aminobenzol zusätzlich Prüfung entsprechend § 64 LFGB 82.02-9 (September 2006); 1. Methode GC/MS, 2. Methode TLC, zusätzliche Prüfung auf Anilin und Xylidine; Bestimmungsgrenze 5 mg/kg. Dispersionsfarbstoffe: § 64 LFGB 82.02-10 Norm DIN 54231 (November 2005); Dünnschichtchromatographie, TLC und HPLC mit DAD (UV/Vis-Detector). Anfertigung von Probestücken für Pillingprüfung und Maßänderung: Stücke in der Größe 35 cm x 35 cm, Singer Strickmaschine 2110 E im Handbetrieb, Strickart rechts/links. Pillingprüfung: nach Martindale, DIN EN ISO 12945-2; 2,4 cN/cm² Belastung, Stoff gegen Stoff 2.000 Touren. Beurteilung mittels Standard, wobei Note 5 die beste Note darstellt und Note 1 die schlechteste. Bei Strumpfwolle ergeben die Noten folgende Bewertungen: Note 3 und besser: wenige. Bei Schur-/Merinowolle ergeben die Noten folgende Bewertungen: Note 4 und besser: wenige; Note 3-4: mittel; Note 2-3 und schlechter: viele. Pestizide: GC-MS-Screening: ASU § 64 LFGB L00.00-34. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse. Steht bei Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Nachweisgrenze" der jeweiligen Testmethode.
Test Gewürze
Testmethoden:
Gesamtkeimzahl, aerob: ISO 4833: 2003 mod. Escherichia Coli: ASU L 06.00-36 mod. Schimmelpilze: ISO 7954: 1987. Präs. Bacillus cereus: ASU L 00.00-33. Mesophile sulfitred. Clostridien: ASU L 06.00-39 mod. Salmonellen: ASU L 00.00-20 mod. Enterohämorrhagische E. Coli (EHEC): Methode: PCR. Aflatoxine: DIN EN 14123 : 2008 mod. Untersucht wurde auf: Aflatoxine B1, B2, G1, G2. Ochratoxin A: DIN EN 14132 : 2009 mod. Sellerie und Senf: Real-Time-PCR. Pestizide: DFG S19, ASU § 64 LFGB L.00.00-34; LC-MS/MS-Screening, ASU § 64 LFGB L00.00-113. Ethylenoxid: ASU § 64 LFGB L53.00-01. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe: Röntgenfluoreszenzanalyse. Steht bei Analyseergebnissen "nein" bedeutet das "unterhalb der Nachweisgrenze" der jeweiligen Testmethode.
Test Rheumasalben
Testmethoden:
Formaldehyd/-abspalter: Saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschütteln mit n-Butanol und Bestimmung mittels Fotometrie. Halogenorganische Verbindungen (falls nicht deklariert): a) Wasserdampfdestillation, Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. b) Reinigung der Proben mit Kieselgel, Extraktion mit Essigester, Verbrennung des Extrakts im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Paraffine/Erdölprodukte/apolare Silikonverbindungen: Laut Deklaration und/oder HPLC/RI. Diethylphtalat/Allergieauslösende Duftstoffe/Majantol/Nitro- und polyzyklische Moschus-Verbindungen/Cashmeran, Delta-3-Caren: Extraktion mit TBME, GC/MS. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe: Röntgenfluoreszenzanalyse.
Steht bei Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Nachweisgrenze" der jeweiligen Testmethode.
Test Kissen
Testmethoden:
Untersucht wurde eine repräsentative Mischprobe aus Kissenhülle und Füllung, falls nicht anders angegeben. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe: Röntgenfluoreszenzanalyse. Flammschutzmittel, phosphororganische Verbindungen, Phthalate, weitere Weichmacher, phenolische Verbindungen, Triclosan, Permethrin, weitere antimikrobiell wirksame Substanzen und Insektizide: GC/MS nach Extraktion mit Aceton/Ethylacetat und Derivatisierung. Weitere halogenorganische Verbindungen: Probe wird mit Reinstwasser in der Soxhlet-Apparatur eluiert, Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Antimon im Füllmaterial: Elution von Schwermetallen mittels saurer Schweißlösung, Elementbestimmung mittels ICP-MS. Zinnorganische Verbindungen (untersucht wurde eine Mischprobe aus Hülle und Füllung im Verhältnis 1:1): NaDDTC, EtOH, Hexan, NaBEt4, GC-AED. Optische Aufheller: qualitativer Nachweis (UV-Licht). Steht bei Analyseergebnissen "nein", bedeutet das unterhalb der Nachweisgrenze der jeweiligen Testmethode.




















