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ÖKO-TEST Oktober 2011
TestKrankenversicherungen, privat, Tarifwechsel
Gut versichert für weniger Geld
Krankenversicherungen, privat, Tarifwechsel



Das Wechselrecht 4

Leistung prüfen: Grundsätzlich gilt: Optimal ist ein Umstieg, wenn der neue Tarif gleichwertige Leistungen wie der alte zu einem günstigeren Preis bietet. Doch alte und neue Tarife sind fast nie eins zu eins vergleichbar. Deshalb gilt es, nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen vor dem Wechsel sorgfältig zu vergleichen. Bietet der gewünschte Neutarif mehr Leistungen als der alte, können die Versicherer dieses Leistungsplus von einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig machen - was vor allem Altkunden mit Vorerkrankungen häufig abschreckt. "Was viele nicht wissen: Auf diese Mehrleistungen kann der Kunde auch verzichten und dann muss der Versicherer dem Wechsel auch ohne Gesundheitsprüfung oder Risikozuschlag zustimmen", erläutert KVpro-Chef Gerd Güssler.

Hier finden Sie Rat

Vermittler und Strukturvertriebe helfen beim Tarifumstieg selten. Denn dafür gibt es keine Provision. Kunden müssen sich daher an qualifizierte Makler oder Versicherungsberater wenden, die auf Honorarbasis arbeiten. Die wickeln im Zweifel auch den ganzen Papierkrieg mit dem Versicherer ab. Beratung gibt es auch bei Verbraucherzentralen mit qualifizierter Versicherungsberatung. Adressen finden Sie im Internet unter: Bundesverband der Versicherungsmakler www.vdmv.de, Bundesverband der Versicherungsberater



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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