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ÖKO-TEST Mai 2011
TestBlumen
Wem jetzt was blüht
Blumen


Dass die Anbieter genau wissen, wie viel im Argen liegt, und daher versuchen, die Verantwortung abzuschieben, zeigen einige Antworten von Aldi Nord:

Frage von ÖKO-TEST: Welche auf den Blumenfarmen eingesetzten Pestizide stellen ein absolutes Ausschlusskriterium für Ihren Einkauf von Schnittblumen dar? Antwort: Die Verantwortung im Hinblick auf Pestizide liegt nicht direkt bei Aldi Nord.

Frage: Wird der Einsatz von Pestiziden auf Blumenfarmen, von denen Sie Schnittblumen beziehen, regelmäßig überprüft? Antwort: Die Verantwortung liegt nicht direkt bei Aldi Nord. Pestiziduntersuchungen werden ausschließlich durch die Lieferanten beauftragt.

Frage: Welche Politik verfolgen Sie im Hinblick auf den Pestizideinsatz auf Blumenfarmen? Antwort: Von Aldi Nord wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gefordert. Die Zuständigkeit und Verantwortung liegt somit nicht direkt bei Aldi Nord.

Fast wortgleich antwortete uns Aldi Süd. Dazu muss man jedoch wissen: Die beiden Discounter gehörten zu den ersten, - und wurden dafür von ÖKO-TEST ausdrücklich gelobt - die für Pestizide in Lebensmitteln eigene, über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Höchstgrenzen setzten und die Einhaltung rigoros durchsetzten. Weil es keinen Grund gibt, bei Blumen anders zu verfahren, kann unsere Kritik jetzt nicht deutlich genug sein.

Die Antworten stehen zudem in krassem Widerspruch zu anderen Aussagen. So schreibt Aldi Süd uns, die Übernahme von Unternehmensverantwortung sei "fester Bestandteil der Stragegie des Discounters, seine Kompetenz im Bereich CSR sei "sehr hoch", die Leistungen seien "besser" als die der Mitbewerber.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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