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ÖKO-TEST Jahrbuch Kleinkinder für 2011
TestKinderspielzeug I
Ich will doch nur spielen...
Kinderspielzeug I


Und die Grenzwerte für die unter anderem in Weichmacherölen enthaltenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe - kurz PAK - sind viel zu hoch. PAK stehen im Verdacht, Krebs zu erzeugen. Das BfR fordert für die besonders gefährliche Leitverbindung Benzo(a)pyren einen 500 Mal strengeren Grenzwert, als es die geplante Spielzeugrichtlinie ab 2013 erlauben würde, und selbst der Deutsche Verband der Spielwaren Industrie (DVSI) favorisiert mit Blick auf die Kindergesundheit deutlich niedrigere Werte. Auch die Politik ist sich hierzulande einig - und das kommt selten vor: Nach der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die bereits im EU-Parlament gegen den faulen Richtlinienkompromiss gestimmt hatten, haben inzwischen auch alle anderen im Bundestag vertretenen Fraktionen mit ensprechenden Anträgen die Bundesregierung aufgefordert, auf EU-Ebene strengere Grenzwerte durchzusetzen.

Tatsächlich hätte aber schon längst etwas passieren müssen - ab Juli 2011 muss die neue Spielzeugrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Maureen Logghe von der Europäischen Kommission sagte bei einem öffentlichen Treffen zwar zu, "sämtliche neuen Erkenntnisse der Wissenschaft zu prüfen", damit die Richtlinie ständig aktualisiert werden könne. Gleichwohl gehört sie ihrer Ansicht nach schon jetzt zu den strengsten der Welt.

Auf unsere Nachfrage hin wurde man seitens der Kommission dann doch noch etwas konkreter: So werden die Grenzwerte für Blei als "nicht mehr angebracht" eingestuft und sollen überarbeitet werden. Außerdem stellt eine neue EU-Expertengruppe die Regelungen zu den sogenannten CMR-Stoffen, zu denen auch einige der PAK zählen, auf den Prüfstand. CMR bedeutet, der Stoff ist ganz offiziell als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Ein Verbot könne es aber laut Kommission - wenn überhaupt - nur unter der übergeordneten Chemikalienverordnung geben, da neben Kinderspielzeug auch viele andere Verbraucherprodukte betroffen seien.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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