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ÖKO-TEST Januar 2011
TestImmobilienrenten
Das Eigenheim als Geldquelle
Immobilienrenten



Umgekehrte Hypothek

Bei der umgekehrten Hypothek beleiht der Hausbesitzer seine Immobilie und bekommt im Gegenzug eine monatliche Rente oder einen einmaligen Kapitalbetrag dafür. Nach geltendem Recht sind die Auszahlungen steuerfrei. Zugleich kann der Eigentümer weiter in seinem Haus oder seiner Eigentumswohnung leben. Als Sicherheit für den Kredit wird lediglich eine Grundschuld eingetragen. Für das Darlehen fallen während der Laufzeit keine Raten an. Zins- und Tilgungszahlungen werden gestundet. Sie erhöhen Jahr für Jahr den Kredit und sind erst bei Vertragsende zusammen mit der Kreditsumme fällig. Zurückgezahlt werden muss die Umkehrhypothek nach dem Tod der Senioren oder aber bei Umzug in ein Pflegeheim oder sonstigem Auszug - und zwar notfalls aus dem Verkauf des Hauses. Alternativ können etwaige Erben das Darlehen aus eigenem Vermögen tilgen oder es mithilfe eines neuen Kredits oder durch den Verkauf des Hauses ablösen.

Verkauf gegen Leibrente

Bei einem Hausverkauf auf Leibrentenbasis wechselt die Immobilie gleich zu Vertragsbeginn den Eigentümer. Die bisherigen Besitzer können aber weiter in der Immobilie wohnen bleiben. Dazu wird ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Der Wert des Wohnrechts wird allerdings bei Berechnung der Leibrente einkalkuliert. Denn der Rentner verkauft ja sein Haus und müsste im Gegenzug eigentlich Miete dafür zahlen. Wie hoch die lebenslange Rente ausfällt, hängt aber auch von der Lebenserwartung ab, die auf Grundlage der durchschnittlichen Lebenserwartung der Bevölkerung - mit einem kleinen Risikozuschlag - kalkuliert wird. Üblicherweise trägt bei Verkauf gegen Leibrente der neue Besitzer alle Instandhaltungskosten. Doch solche Details können im Vertrag auch anders geregelt werden. Das Gleiche gilt für die Frage, ob die Leibrente im Lauf der Jahre gegebenenfalls dynamisiert wird. Deshalb kommt es bei Leibrenten immer auf die Einzelheiten des jeweiligen Angebots an.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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