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ÖKO-TEST Januar 2011
TestImmobilienrenten
Das Eigenheim als Geldquelle
Immobilienrenten



Wer eine lebenslange Zusatzrente sucht, sollte dagegen auch bei der Stiftung Liebenau nachfragen. Die vor allem in der Alten- und Behindertenhilfe tätige Stiftung vergibt zwar keine Darlehen. Dafür kauft sie älteren Eigentümern ihre Immobilie gegen Zahlung einer Leibrente ab. Bei der Zustifterrente wechselt das Haus also gleich zu Vertragsbeginn den Eigentümer. Die bisherigen Besitzer können aber weiterhin bis an ihr Lebensende darin wohnen bleiben. Das wird durch ein im Grundbuch eingetragenes, lebenslanges Wohnrecht garantiert. Obendrein erhalten sie wahlweise eine befristete oder lebenslange Rente, die meist einen Tick höher liegt als bei der Umkehrhypothek. Die Rente ist den Senioren zudem auch sicher, falls sie ihr Häuschen nach einigen Jahren aufgeben und beispielsweise in ein Pflegeheim ziehen. "Wer möchte kann sein Wohnrecht sogar tauschen und gegebenenfalls eine Mietgutschrift für eine altengerechte Wohnung der Stiftung Liebenau mitnehmen", erläutert Christoph Sedlmeier, Leiter der Strategischen Entwicklung bei der Stiftung Liebenau.

Ähnliche Leibrentenmodelle sind vereinzelt auch bei anderen Anbietern erhältlich. Die Konditionen für den Verkauf auf Rentenbasis variieren aber je nach Anbieter stark. Senioren sollten zudem immer prüfen, ob es sich um einen seriösen Aufkäufer mit guter Bonität handelt. Denn was nützt die schönste Zusatzrente, wenn der neue Eigentümer pleitegeht und sie daher nicht mehr zahlen kann.

Eine weitere Option zur Immobilienverrentung hat die Deutsche Grundstücksrente im Angebot. Bei ihrem Grundstückskapital genannten Produkt können Hausbesitzer zum Beispiel durch einen Grundstücksverkauf im Erbbaurecht Kapital aus der Immobilie ziehen. Dabei wechselt nur das Grundstück, nicht aber die Immobilie, zum aktuellen Wert den Besitzer. Der erwirbt im Gegenzug ein bis zu 99 Jahre laufendes Erbbaurecht, das ihm die weitere Nutzung des Grundstücks gegen Zahlung einer monatlichen "Bodenmiete", dem Erbbauzins, erlaubt. "Das Modell ist vor allem für Besitzer vermieteter Immobilien interessant. Die können weiterhin die Mieterträge aus ihrer Immobilie ziehen und den Erbbauzins sogar steuerlich absetzen", erläutert Klaus Secker, Geschäftsführer des Ahrensburger Immobiliendienstleisters, der sich auf Konzeption und Vermittlung von Immobilienrentenprodukten aller Art spezialisiert hat.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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