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ÖKO-TEST Dezember 2010
TestGiro- und pfändungssichere Konten
Arme Kunden
Giro- und pfändungssichere Konten



Bei der ebenfalls bundesweit tätigen Augsburger Aktienbank gibt es Bargeld nur am Hauptsitz der Bank in Augsburg. "Aber wir sind meist ja nur Zweitbank", versucht die Pressesprecherin zu beschwichtigen und empfiehlt, das P-Konto besser bei der Hausbank einzurichten.

Auch der Tipp lässt sich nicht immer umsetzen. Die Bank für Orden und Mission bietet zum Beispiel gar keine P-Konten an. Wer Pfändungsschutz sucht, muss von der kirchlichen Bank zum Mutterhaus, der Volks- und Raiffeisenbank Untertaunus, wechseln.

Bleibt als Fazit: Solange der Gesetzgeber solchen Praktiken keinen Einhalt gebietet, müssen sich finanzschwache Verbraucher die Einrichtung eines P-Kontos gut überlegen. Bisweilen scheint der Gang zum Gericht fast noch einfacher und kostengünstiger als das neue Modell. Der alte Lösungsweg kann aber nur noch bis Ende 2011 beschritten werden. Ab 2012 bietet nur noch das P-Konto Pfändungsschutz. Bis dahin sind die Fallstricke aber hoffentlich beseitigt.

Das neue P-Konto

Seit 1. Juli haben Verbraucher das Recht, ihr bisheriges Girokonto in ein pfändungsgeschütztes Konto umzuwandeln, auch P-Konto genannt. Das hat den Vorteil, dass ihnen auch im Fall einer Kontenpfändung ganz unbürokratisch weiterhin ein monatlicher Freibetrag zum Leben verbleibt. Denn Guthaben von 985,15 Euro pro Monat sind automatisch geschützt. Bestehen Unterhaltspflichten für Ehegatten oder Kinder, kann der Grundfreibetrag weiter aufgestockt werden. Bei Unterhaltspflichten für eine Person, steigt der Betrag auf 1.355,91 Euro, bei zwei Unterhaltspflichtigen bleiben 1.562 Euro pfändungsfrei. Zusätzlich kann der P-Konto-Inhaber das Kindergeld oder Pflegegeld schützen. Solche zusätzlichen Freibeträge müssen der Bank allerdings nachgewiesen werden. Die Bescheinigung kann vom Arbeitgeber, der Familienkasse, den Sozialleistungsträgern sowie von staatlich anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen stammen. Andere Bescheide werden dagegen oft nicht akzeptiert.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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