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ÖKO-TEST Dezember 2010
TestGiro- und pfändungssichere Konten
Arme Kunden
Giro- und pfändungssichere Konten



Überschuldete Verbraucher mit nur einer Bankverbindung sitzen bei manchen Banken daher regelrecht in der Falle. Denn bei Umstellung auf ein P-Konto werden oft nicht nur die Preise erhöht, sondern auch die Leistungen kräftig beschnitten. So wird das P-Konto grundsätzlich nur auf Guthabenbasis geführt und der Dispositionskredit gestrichen. Wer mit dem Konto im Soll ist, muss folglich auf einen Ratenkredit umsteigen und der Bank zugleich erlauben, die Monatsraten dafür vom Konto abzubuchen. Schlimmstenfalls geht das zulasten des verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimums. Doch falls der Kunde nicht zustimmt, stellen viele Institute das Konto nicht um.

Anders als vom Gesetzgeber geplant, streichen manche Banken beim P-Konto auch wichtige Zahlungsverkehrsfunktionen. Bei der Netbank, der Volkswagen Bank direkt sowie den PSD-Banken Karlsruhe-Neustadt und Hessen-Thüringen können zum Beispiel keine Daueraufträge mehr eingerichtet oder ausgeführt werden. Die Sparda-Bank West, die DKB-Bank sowie die Volksbank Düsseldorf führen keine Lastschriften mehr aus oder haben zumindest den Lastschrifteinzug eingeschränkt.

Bei fast allen Instituten wird zudem die Kreditkarte bei Umstieg auf ein P-Konto vorsorglich gesperrt. Lediglich sechs Banken, die Kölner Bank, die Kreissparkasse Heinsberg, die Sparkassen Leverkusen, Harburg-Buxtehude und Osnabrück sowie die Deutsche Skatbank boten im Test alternativ wenigstens den Umstieg auf eine Prepaidkreditkarte an, sodass der Kunde weiterhin alle Geschäfte tätigen kann, für die er eine Kreditkarte benötigt.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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