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ÖKO-TEST Dezember 2010
TestGiro- und pfändungssichere Konten
Arme Kunden
Giro- und pfändungssichere Konten



Fast jeder zehnte Deutsche ist überschuldet. Das geht aus dem "Schuldneratlas Deutschland 2010" der Wirtschaftsauskunftei Creditreform hervor. Hauptauslöser ist meist Arbeitslosigkeit. Daneben werden die Wirtschaftskrise sowie steigende finanzielle Belastungen, etwa für Gesundheit, Altersvorsorge und Miete als Ursache dafür genannt, dass mittlerweile 6,5 Millionen Menschen in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten stecken.

Wer Schulden hat, bekommt schnell noch mehr Probleme. Denn wenn die Gläubiger das Konto des Verbrauchers pfänden, um ihr Geld wieder einzutreiben - was ihr gutes Recht ist -, geht beim Schuldner erst einmal gar nichts mehr. Mit der Pfändung wird das Konto gesperrt. Egal ob Miete oder Strom: Daueraufträge und Lastschriften werden nicht mehr ausgeführt, auch der Geldautomat spuckt nichts mehr aus. Das treibt überschuldete Verbraucher schnell noch tiefer in die Schuldenfalle. Nicht selten kündigt die Bank auch noch das Konto - ein Teufelskreis.

Bislang blieb Betroffenen nur der mühsame Weg zum Amtsgericht, um zumindest einen Teil des Kontoguthabens für den Lebensunterhalt zu sichern. Seit 1. Juli 2010 ist jedoch alles anders. Jeder Bankkunde hat seither das Recht, sein Girokonto auf Wunsch in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln, kurz P-Konto genannt. Dann sind jeden Monat automatisch 985,15 Euro für den Lebensunterhalt geschützt. Liegt das pfändungsfreie Existenzminimum höher, zum Beispiel weil Kinder zu versorgen sind, kann mit entsprechenden Belegen ein höherer Freibetrag bei der Bank beantragt werden.

Die Reform war als Rettungsanker für Finanzschwache gedacht. In der Praxis entpuppt sie sich als Gebührenfalle. Denn findige Banken haben flugs neue Kontogebühren kreiert. Das hat sogar Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf den Plan gerufen. Noch im Sommer hat sie die Kreditwirtschaft aufgefordert, das neue P-Konto kostenfrei anzubieten oder zumindest "keine Aufschläge zur normalen Kontoführungsgebühr zu verlangen".



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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