Testberichte aus dem Archiv
Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen 8:2010

Ratenzahlungszuschläge
Milliarden-Zuschlag, Milliarden-Streit

Wer abstottert, zahlt mehr. Das gilt auch bei Versicherungen. Doch nach Meinung von Verbraucherschützern und Juristen können Kunden Ratenzahlungszuschläge teilweise zurückfordern, weil die Verträge nicht klar formuliert waren. ÖKO-TEST hat überprüft, wer Raten erhebt und was sie wirklich kosten.
Frei von Fehl und Tadel fühlt sich die Debeka Versicherung aus Koblenz. Beim Streit um die Transparenz von Ratenzuschlägen hat das Unternehmen die Nase vorne. "Außer in der Kfz-Versicherung erheben wir keine Ratenzuschläge", sagt Pressesprecher Christian Arns. Mit Ausnahme der Autoversicherung seien alle Beiträge als echte Monatsbeiträge kalkuliert. Im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung gebe es für Jahreszahler sogar einen Rabatt von bis zu vier Prozent. An dieser Art der Preisgestaltung arbeiten derzeit alle in Deutschland tätigen Versicherer.
Der Ratenzuschlag ist tot, es lebe der Rabatt. "Wir sind dabei, zahlreiche Tarife umzustellen", erläutert Alois Schnitzer, Pressesprecher der HUK-Coburg. So habe man in der Autoversicherung längst einen Tarif, der einfach ausgedrückt auf Monatsbasis kalkuliert wird. "Das nimmt seit Anfang des Jahres bei allen Autoversicherern rapide zu", sagt Ivana Höltring von der Nafi-Unternehmensberatung aus Höxter. Das macht sogar Sinn. Denn Autofahrer, die ihre Prämie monatlich zahlen, verursachen mehr Unfälle als Jahreszahler. "Diese statistische Erkenntnis ist schon älter, wurde aber im Markt nicht berücksichtigt", so Schnitzer. Nun ist es eine gute Gelegenheit, Nägel mit Köpfen zu machen, denn die Branche will wegen der laufenden Rechtsstreitigkeiten weg vom Ratenzuschlag. In den Sachsparten, der Unfall-, Rechtsschutz- und Lebensversicherung könnten die Versicherer künftig Jahreszahler mit Rabatt belohnen.
Anders geht die HUK-Coburg in Haftpflicht-, Unfall-, den übrigen Sachversicherungen und beim Rechtsschutz vor. Hier gibt es keinen Ratenzuschlag mehr, wenn der Kunde per Lastschriftverfahren seine unterjährigen Prämien zahlt. Wer hingegen auf einer Zahlung per Rechnung beharrt, kann nur noch jährlich zahlen.
Die Versicherungen spielen auf Zeit
Grund für die Hektik der Assekuranzen: Die HUK-Coburg hat kurz vor einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs das Urteil der Vorinstanz anerkannt. Sie gibt nun für Kunden, die eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen haben und ihre Prämien in Raten zahlen, die deshalb erhobenen Zuschläge als effektiven Jahreszins an. Diese Information erhielten auch alle Kunden, die bereits einen Riester-Vertrag bei der HUK-Coburg haben. Damit hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) immerhin für eine Versicherung in einer Sparte erreicht, dass die Preiszuschläge für den Verbraucher besser verständlich sind. Bisher wurden die Zuschläge immer als Prozentwert von der Prämie dargestellt.
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