Startseite

Übersicht Geld / Recht / Versicherungen
Testberichte aus dem Archiv
Anfang Übersicht Seite 1/4 Eine Seite vor Ende
Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen 8:2010
TestRatenzahlungszuschläge bei Direktversicherungen
Recht auf Nachschlag?
Ratenzahlungszuschläge bei Direktversicherungen

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten ihre Verträge mit Direktversicherungen und Pensionskassen prüfen. Die üblichen Ratenzahlungszuschläge sind für die einen eine Chance - die anderen riskieren eine Nachschusspflicht.


Eigentlich gilt die betriebliche Altersversorgung als das Kosteneldorado. Starke Partner, nämlich Arbeitgeber, verhandeln mit den Assekuranzen und holen für ihre Mitarbeit die besten Konditionen heraus. Pustekuchen. Scheinbar unbemerkt verlangen die Versicherer auch in der betrieblichen Altersversorgung einen Zuschlag von allen, die ihren Beitrag monatlich und nicht jährlich zahlen.

"Das ist für mich ein Verstoß gegen das Betriebsrentengesetz", kommentiert Marco Krieter von der Versicherungsberater-Kanzlei KKP aus Bochum diesen Zustand. Nach Meinung von Krieter ist gerade bei der direkten Einzahlung des Lohns in eine Rentenpolice durch den Arbeitgeber alles auf die eine monatliche Zahlung abgestellt. Ein Zuschlag ist nach Meinung des Experten somit kaum berechtigt und kann daher eine unangemessene Benachteiligung sein (siehe Kompakt Wertgleichheitsgebot). Großzügiger ist da der ehemalige Richter am Bundesarbeitsgericht, Johann Kremhelmer. Er sieht hier keinen Verstoß. In der Regel genüge es, wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Teil des Lohns in eine marktübliche Direktversicherung einzahlt. Und marktüblich ist der Ratenzuschlag allemal. Das geht nicht nur aus der Untersuchung von ÖKO-TEST hervor, sondern wird von Experten bestätigt. "Bisher waren Ratenzahlungszuschläge für unterjährige Zahlung auch in der betrieblichen Altersversorgung üblich. Bei Gruppenverträgen wurden die Zuschläge in der Regel halbiert", erläutert Eberhard Gensch, Spezialist für die betriebliche Altersversorgung beim Beratungshaus Mercer. Aufmerksame Arbeitgeber hätten also davon Notiz nehmen können. Doch was der ehemalige Versicherungsombudsmann, Prof. Wolfgang Römer, immer wieder für die Verbraucher feststellte, gilt wohl auch für Arbeitgeber: Versicherungsbedingungen werden nicht gelesen.

Es tobt ein Streit um Tranzparenz

Daher sollten Arbeitgeber und Betriebsräte jetzt noch aufmerksamer werden. Denn in der privaten Versicherungswelt tobt ein Streit um die Transparenz der Ratenzuschläge, der bald auch in der betrieblichen seine Wirkung entfalten könnte. Nach Meinung von Verbraucherschützern und Juristen können Kunden Zuschläge teilweise zurückfordern, weil die Verträge nicht klar formuliert waren. Angegeben wird der Zuschlag von den Versicherungen als Prozentsatz der Prämie - was den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge ist. Sie sind der Meinung, dass der Kunde genau wissen müsse, wie teuer die Ratenzahlung tatsächlich ist. Zwar kann jeder errechnen, dass bei einer Jahresprämie von 1.000 Euro und einem Zuschlag von drei Prozent der Mehraufwand absolut bei 30 Euro liegt. Doch umgerechnet auf den effektiven Jahreszins ergibt sich, wenn der Kunde beispielsweise seine Prämie in zwölf Raten, also monatlich zahlt, ein Wert von 6,7 Prozent. Der Grund ist einfach: Der Versicherer gewährt den Zahlungsaufschub ja nicht für das ganze Jahr. Schon am ersten Januar liegt die Schuld nur noch bei elf Zwölftel und ständig stottert der Kunde mehr ab.



» weiter auf der nächsten Seite

Inhalt

» Eigentlich gilt die betriebliche Altersversorgung als ...
» Höchstrichterliches Urteil ...
» Haben die Versicherer aber gegen die ...
» ÖKO-TEST hat für 37 Assekuranzen ermittelt, ob ...

Anfang Übersicht Seite 1/4 Eine Seite vor Ende



Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

Informationen anzeigen

Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



Mehr Artikel zu diesem Themengebiet
Testbericht
Autoversicherungsportale
Testbericht
Wohngebäudeversicherungen: Leistung muss nicht teuer sein
Testbericht
Vergleichsportale für Hausratversicherungen
Testbericht
Photovoltaikversicherungen
Testbericht
Risikolebensversicherungen, Unisextarife

Versicherungen: Die richtige Absicherung
Konsumentenkredite: Vorsicht, Null-Prozent-Finanzierung!
Der erfasste Bürger: Der Handel mit meinen Daten
Schutz vor Enteignung
TEST Berufsunfähigkeitsversicherungen

Leserfrage: Vor der Ehe für Klarheit sorgen
Leserfrage: Haushaltshilfe beantragen
Leserfrage: Kredit: Immer mit Schufa-Auskunft?
Leserfrage: Sonnenschutz bei Dachfenstern
Leserfrage: Doppeltes Elterngeld für Zwillingseltern möglich


 Geld / Recht / Versicherungen
Online-Service für Abonnenten
 - ANZEIGE -
 News
Rote Karte für Schluckspechte
Urteil: Ein Autokäufer kann sein Geld zurückverlangen, wenn sein Neuwagen zehn Prozent mehr Sprit verbraucht als im Prospekt angegeben. » News lesen
Ärmere Riester-Sparer
Die Allianz darf ärmere Riester-Kunden nicht mit geringerer Überschussbeteiligung abspeisen als Besserverdienende. » News lesen
Neuer Griff in die Taschen der Versicherten
Die Versicherungsbranche will nicht nur die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven kürzen, sie will die Versicherten jetzt auch an möglichen stillen Lasten beteiligen. Axel Kleinlein warnt vor dem erneuten Griff in die Taschen der Kunden. » News lesen
Ein EU-Abgeordneter hat gezählt
Wer macht die Gesetze? Die Politik? Oder doch die Lobbyisten? Der EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin hat nach 24 Monaten den Druck auf ihn bilanziert. » News lesen
Riester-Bausparverträge
Riester-Bausparverträge: Das von ÖKO-TEST entwickelte Modell zur Führung des Wohnförderkontos finden Sie hier. » News lesen
Gewinne aus Solaranlagen
Gewinne aus Solaranlagen können die Rente drücken. Betroffen sind vor allem Rentner, die frühzeitig in den Ruhestand gehen. » News lesen
Familienpflegezeit bisher ein Flop
Die 2012 eingeführte Familienpflegezeit stößt auf wenig Gegenliebe. Gerade mal 135 Unternehmen stellten Anträge, so eine Statistik des Bundesfamilienministeriums. » News lesen
Deutsche Bank spekuliert weiter
Die Deutsche Bank will wieder mit Lebensmitteln spekulieren. Hilfsorganisationen und Umweltschützer sind entsetzt. » News lesen
» mehr News anzeigen
 Aktuelle Themen
Social Shopping
Social Shopping - Online einkaufen und gleichzeitig für einen guten Zweck spenden - Social-Shopping-Portale machen’s möglich. Doch diese Form des Spendens ist umstritten: Oft bleibt unklar, wie viel Geld wirklich in soziale Projekte fließt. » Artikel lesen
Grundeinkommen
Grundeinkommen - Faulenzerprämie oder dringend notwendiger Start in eine veränderte Arbeitswelt? Über das bedingungslose Grundeinkommen, ausgezahlt an jeden Bürger vom Baby bis zum Greis, wird engagiert gestritten. » Artikel lesen
Versicherungen
Versicherungen - Im Schnitt gibt jeder Deutsche pro Jahr rund 1.800 Euro für Versicherungen aus. Aber nicht jede Police ist unbedingt notwendig. ÖKO-TEST bringt Licht in den Dschungel der Versicherungstarife. » Artikel lesen
Konsumentenkredite
Konsumentenkredite - Ob nun das Auto oder der große Flachbildschirm – Neuanschaffungen werden heute gerne über einen Kredit finanziert. Längst verleiten MediaMarkt, Ikea & Co. mit ihren Null-Prozent-Angeboten dazu, sorglos shoppen zu gehen. Experten aber warnen. » Artikel lesen
» mehr Themen anzeigen

  An den Seitenanfang gehen
ÖKO-TEST vorbeugender Verbraucherschutz seit 1985 - unabhängig, objektiv, wissenschaftlich
Das Essen und Geniessen-Super-Paket

Preis: 19.80 €

» Paket kaufen
Ratgeber Essen 12:2013 mit CD

Preis: 6.90 €

» Inhalt anzeigen
» Heft kaufen
Das Kleinkinder-Super-Paket

Preis: 29.80 €

» Paket kaufen
Spezial Ausstattung

Preis: 5.00 €

» Inhalt anzeigen
» Heft kaufen
ÖKO-TEST Mai 2013

Preis: 3.80 €

» Inhalt anzeigen
» Heft kaufen
» Abo / ePaper
Das Rund ums Haus-Super-Paket

Preis: 19.80 €

» Paket kaufen
Bereiche
Kinder / Familie
Kosmetik / Mode
Gesundheit / Medikamente
Bauen / Wohnen
Essen / Trinken
Geld / Versicherung
Technik / Freizeit
Informationen
Impressum
Datenschutz
Kontakt
Fragen zu ÖKO-TEST
Label-Verstöße
Unsere Testverfahren
Media
Mediadaten
Label
Markt & Medien
Presse / Handel

Investor Relations
Services
Übersicht Service

Online-Shop
Forum
RSS Feed
ePaper
pressekatalog.de
pubbles.de
Abonnement
Serviceseite



© ÖKO-TEST Verlag GmbH, Frankfurt am Main