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Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen 8:2010
TestRenten gegen Einmalbeitrag
Nicht ohne Tücke
Renten gegen Einmalbeitrag


Nun preist die Versicherungsbranche Sofortrenten gern als ideale Anlage für Ältere, die durch eine fällige Lebensversicherung, Kapitalersparnisse oder Erbschaften eine höhere Summe übrig haben und sich das Alterseinkommen durch eine Zusatzrente aufbessern wollen. Die Testergebnisse zeigen jedoch: Auch diese Kundengruppe täte gut daran, das Kapital erst einmal fünf Jahre lang beim Versicherer zinsbringend anzulegen und anschließend zu verrenten. Bei solchen aufgeschobenen Rentenversicherungen gibt es für den gleichen Einmalbeitrag nicht nur eine um durchschnittlich 14 Euro höhere garantierte und um 30 bis 32 Euro höhere prognostizierte Monatsrente. Auch die Verluste bei vorzeitigem Tod sind um mehr als die Hälfte reduziert. Falls der Mann - wie im Beispiel bei den Sofortrenten - mit 80 Jahren vorzeitig verstirbt, hätte er zwar immer noch kein gutes Geschäft gemacht. Bei den meisten Anbietern hätte er aber wenigstens sein Kapital bereits zurückerhalten und - kalkuliert auf Basis der Monatsrenten inklusive Überschuss - wenigstens eine kleine positive Rendite von durchschnittlich 0,4 Prozent pro Jahr erzielt.

Rententarife mit Aufschubzeit bieten aber noch ein weiteres Plus: Der Kunde kann zu Rentenbeginn noch einmal wählen, ob er sich das angesammelte Kapital wirklich als lebenslange Rente auszahlen lassen will oder ob er den Vertrag beendet und das Kapital auf einen Schlag abruft. Wer sich nicht mehr ganz gesund fühlt oder seine Angehörigen ohne Zusatzkosten versorgt wissen will, wählt die Kapitalabfindung und legt das Geld zum Beispiel alternativ in einem Bank- oder Fondsauszahlplan an.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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