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Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen 8:2010
TestRenten gegen Einmalbeitrag
Nicht ohne Tücke
Renten gegen Einmalbeitrag


Addiert man die bis zum 80. Lebensjahr in Aussicht gestellten prognostizierten Renten, hätte unser Musterkunde mit seinem Kapital bei den Sofortrenten im Schnitt ein Minus von 1,58 Prozent pro Jahr erwirtschaftet. Die Musterkundin müsste im Schnitt gar ein Minus von 2,57 Prozent pro Jahr verkraften. Denn Frauen bekommen für die gleiche Beitragssumme eine niedrigere Monatsrente als Männer, weil sie - statistisch gesehen - länger leben. Entsprechend magerer fällt die Rendite aus, wenn sie nur 80 werden.

Schafft der Versicherer es nicht, die derzeit prognostizierten Überschüsse und Rentensteigerungen zu erzielen, fällt das Ergebnis noch erschreckender aus. Auf Basis der Garantierenten allein würde der Mann bis 80 pro Jahr einen Verlust von minus 3,73 Prozent erleiden, die Frau sogar von minus 4,71 Prozent - jedes Jahr.

Das Schlimme dabei: Auch die Erben schauen in diesem Fall in die Röhre. In allen Musterfällen wurde zwar eine vergleichsweise lange Rentengarantiezeit von 15 Jahren unterstellt. Doch die wäre mit 80 gerade abgelaufen. Folglich würden auch die Angehörigen bei frühem Tod des Versicherten leer ausgehen. Das Restkapital, das vom eingezahlten Beitrag mit 80 noch übrig ist - im Schnitt immerhin rund 30.000 Euro - bleibt beim Versicherer. Der kann ein Viertel davon in die eigene Tasche stecken. Der Rest fließt ins Kollektiv der übrigen Einmalbeitragsrentner und polstert deren Überschüsse auf. Wer das vermeiden will, muss von vornherein eine andere Todesfallleistung wählen: Sagt der Versicherer anstelle der Rentengarantiezeit Beitragsrückgewähr im Rentenbezug zu, bekommt der Kunde zwar eine etwas niedrigere Monatsrente. Dafür erhalten die Angehörigen bei Tod des Versicherten das gesamte Restkapital aus dem Vertrag -, und zwar unabhängig davon, wann der Versicherte stirbt.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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