Direktversicherung: Dabei handelt es sich um eine Rentenversicherung, die als Klassiktarif bisweilen auch als fondsgebundener Tarif mit Beitragsgarantie wie bei Riester angeboten wird. Versicherungsnehmer ist der Betrieb, versicherte Person der Arbeitnehmer. Ihm stehen auch die Leistungen aus der Police zu. Sie wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Optional ist aber auch eine Kapitalabfindung in einer Summe zulässig.
Pensionskasse: Die Pensionskasse ist ein Versicherungsunternehmen, das ausschließlich Produkte zur betrieblichen Altersvorsorge offeriert. Die Produkte ähneln der Direktversicherung. Ältere Kassen bieten aber oft auch Tarife mit einem Leistungsspektrum (Alters- plus Invalidenrente und Hinterbliebenenschutz) an, das der gesetzlichen Rente ähnelt.
Pensionsfonds sind Versorgungswerke, die zwar auch der Versicherungsaufsicht unterliegen, aber größere Anlagefreiheiten genießen. Die Produkte können in ihrem Chance-Risiko-Raster einem Riester-Fondssparplan, aber auch einer fondsgebundenen Riester-Rente ähneln. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente. Zu Rentenbeginn ist allenfalls eine 30-prozentige Kapitalabfindung möglich.
Unterstützungskasse: Hier wickelt der Betrieb die Versorgung über ein externes Versorgungswerk ab, bleibt für die zugesagte Leistung aber voll in der Haftung. Die Leistungen entsprechen meist einer klassischen Renten- oder Lebensversicherung. Bisweilen gibt es Baukastensysteme, bei denen der Arbeitnehmer den Mix aus Alters-, Invalidenrente und Hinterbliebenenrente nach Bedarf wählen kann.
Direktzusage: Hier sagt der Betrieb die Altersrente zu und haftet allein dafür - egal wie und wo er die Mittel für die spätere Rente anlegt. In der Wahl der Leistung ist der Betrieb frei. Das kann eine Altersrente, eine Kapitalabfindung in einer Summe oder mehreren Jahresraten sein. Auch das alleinige Angebot einer Invalidenrente ist möglich.
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