Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen 8:2010
So sollen die Abschlusskosten für Riester-Verträge laut Gesetz als "einheitlicher Gesamtbetrag" ausgewiesen werden. Das macht - Gesetz hin oder her - nach den ÖKO-TEST-Untersuchungen nur ein Teil der Anbieter. Ganz Pfiffige rechnen die Provisionen in Monatsbeträge um - frei nach dem Motto: Gehen von jedem Beitrag nur ein paar Euro ab, sehen die Verträge nicht so teuer aus.
Nicht ausgewiesen werden auch Kickbacks, die Versicherungen für fondsgebundene Policen von den Fondsgesellschaften erhalten. Anders als Banken sind Versicherer nicht zum Ausweis der Kickbacks verpflichtet. Dabei sind die Rückvergütungen keine "Peanuts". Meist werden jährlich zwischen 0,4 bis 1,0 Prozentpunkte vom Fondsvermögen als Provision an die Versicherer weitergereicht.
Viele Anbieter füllten sich damit jahrelang die eigenen Taschen. Erst nach einer Auslegungsentscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom Dezember 2009 ist klar: Wenigstens 50 Prozent der Kickbackeinnahmen müssen die Versicherer im Zuge der Überschussbeteiligung auch an ihre Kunden weiterreichen.
Intransparenz herrscht aber nicht nur bei den Kosten. Auch die Ertragschancen und Anlagerisiken der verschiedenen Produktlinien werden selten transparent dargestellt. Das gilt wiederum vor allem für fondsgebundene Produkte, die trotz Finanzkrise mittlerweile fast 43 Prozent des Neugeschäfts ausmachen. Grundsätzlich gilt: Wer zur fondsgebundenen Riester- oder Rürup-Rente greift, entscheidet sich für das Anlagerisiko. Denn bei diesen Policen wird ein Großteil vom Monatsbeitrag in Investmentfonds angelegt. Deren Wertentwicklung ist ungewiss und hängt von der Börsenlage sowie dem Anlagegeschick der jeweiligen Fondsmanager ab.