9 Online-Singlebörsen und Partnervermittlungen im Test

Das geht zu (Z)weit!

ÖKO-TEST Oktober 2010 | | Kategorie: Freizeit und Technik | 24.09.2010

9 Online-Singlebörsen und Partnervermittlungen im Test

Wer online auf Partnersuche geht, dem wird jede Menge Offenheit abverlangt. Die Portale halten hingegen mit vielem hinterm Berg - das fängt bei den Preisen an und hört beim Kündigungsrecht auf. Eine gute Beziehung stellt man sich anders vor.

Auf die große Liebe kann man manchmal lange warten. Wenn der Freundeskreis fest abgesteckt ist, im Sportverein kaum Neuzugänge zu verbuchen sind und der Alltag vor allem aus Arbeit besteht, sinkt die Wahrscheinlichkeit, ihr oder ihm einfach so über den Weg zu laufen. Man kann in diesem Fall weiter hoffen. Oder sich auf die Suche begeben. Und zwar gezielt.

Annika aus Stuttgart (Namen von der Redaktion geändert) wusste zum Beispiel, dass sie keinesfalls wieder mit einem Raucher zusammen sein möchte. Und dass dem Neuen Familie wichtig sein muss. Dass Annika dann im Internet auf ihren jetzigen Mann gestoßen ist, war totaler Zufall. Sie lag krank im Bett, eine schwere Erkältung, und ihr war furchtbar langweilig.

Beim Ausloggen aus ihrem E-Mail-Konto ploppte eine Werbung für eine Singlebörse auf. Warum nicht? Torben fiel ihr sofort auf. "Er sah auf dem Bild unheimlich sympathisch aus. Alles, was er über sich geschrieben hatte, gefiel mir. Ich füllte mein Profil aus und schickte ihm einen Gruß." Torben ging es offenbar ganz ähnlich. Es folgten ein paar Mails, die immer länger wurden, dann nächtelange Telefonate. "Ich bin eigentlich kein Jasager", sagt Annika, "aber bei jedem Satz von ihm konnte ich nur sagen: ja, ja, ja. Wir hatten einfach zu ganz vielen Sachen die gleiche Einstellung." Nach dem ersten Treffen war die Sache klar. Und sie ist es bis heute geblieben: Annika und Torben sind verheiratet und Eltern eines kleinen Sohnes.

Dass die Suche nach dem oder der Richtigen im Internet auch ein recht langwieriges Projekt sein kann, zeigt das Beispiel von Yvonne aus Frankfurt. Yvonne hatte einen echten Singlebörsenmarathon hinter sich, bis sie fündig wurde. Mit Ende 20 ging es los. "Ich startete immer wieder neue Versuche, probierte es eine Weile, dann gab ich ernüchtert auf, bis ich mich wieder wo anmeldete", erinnert sich die Lehrerin. Sie probierte Singlebörsen, zahlte viel Geld für Partnervermittlungen, sie sah sich in Portalen für Single-Christen um. Yvonne hat nie lange gefackelt. Ewiges Hin- und Hermailen war nicht ihre Sache: Wenn die Chemie nach dem ersten Telefonat stimmte und nach dem zweiten auch noch, folgte das Treffen. Egal wo. Bis nach Schweden ist sie geflogen - immer mit der großen Hoffnung im Gepäck.

Aber der Funke wollte nie so recht überspringen. "Manche Menschen schreiben tolle E-Mails, man kann sich am Telefon auch wunderbar unterhalten, es kribbelt - aber wenn sie dann vor einem sitzen, passiert einfach nix", erzählt sie. Ein Treffen beendete sie nach zehn Minuten, so klar war die Sache. Am Ende probierte sie es auf www.rubensfan.de. In vielen anderen Börsen waren ihre paar Kilo mehr für Männer nämlich ein echtes Ausschlusskriterium. Hier nicht. "Ich sah mich zunächst einfach um, ob auch Leute in meiner Nähe dabei sind. Ich wollte nicht mehr den optimalen Mann finden, sondern einfach nette Bekanntschaften", sagt Yvonne. Dass es dann gleich so nett wurde, hatte sie nicht mehr erwartet. Bernd wohnte gleich um die Ecke. Die Hoffnung, die seine ersten Mails geweckt hatten, erfüllten sich. Die beiden stellten fest, dass sie sogar auf der gleichen Schule gewesen waren - zum Kennenlernen brauchten sie aber das World Wide Web. Im Sommer haben die beiden geheiratet.

Annika und Yvonne: Zwei von rund 5,4 Millionen Menschen in Deutschland, die nach Zahlen von www. singleboersen-vergleich.de mit einem Partner aus dem Internet zusammenleben. Das Internetportal begleitet den Online-Dating-Markt schon seit Jahren - seiner Veröffentlichung "Der Online-Dating-Markt 2009- 2010" sind erstaunliche Zahlen zu entnehmen: Sieben Millionen Singles sind hierzulande auf Online-Dating-Portalen aktiv, hinzu kommen weitere drei Millionen, die Sexkontakte suchen. Bei all den anderen Millionen Mitgliedern, die in den Zahlen der Portale auftauchen, muss es sich also um Karteileichen handeln.

Der Branchenumsatz wird mit knapp 180 Millionen Euro beziffert, das bedeutet fast eine Verachtfachung seit 2003. Der größte Anteil davon wurde mit Singlebörsen erwirtschaftet, gefolgt von den Partnervermittlungen. Der Unterschied zwischen diesen beiden Angeboten: Bei Singlebörsen stellt man eine Art Kontaktanzeige mit zahlreichen persönlichen Angaben ein, gibt Suchkriterien an und erhält dann aus dem riesigen Pool der Mitglieder diejenigen vorgestellt, die darauf passen. Partnervermittlungen hingegen führen nach der Anmeldung einen Persönlichkeitstest durch, auf Basis dessen werden dann Partnervorschläge unterbreitet, die man selbst filtern kann.

ÖKO-TEST hat sich zehn Onlineportale genauer angesehen, darunter sechs Singlebörsen (darunter das kostenfreie Single.de. Da es nicht vergleichbar ist, steht es nicht in der Tabelle), und vier Partnervermittlungen. Von welchem Portal man sich angesprochen fühlt, ist Geschmacksache. Wir wollten vor allem eines wissen: Sind die Portale gute Partner bei der Partnersuche?

Das Testergebnis

Die meisten Anbieter scheitern am Kleingedruckten. Sie weisen ihre Kunden nicht auf eine sofortige Kündigungsmöglichkeit hin, sondern halten sie an den Vertragslaufzeiten fest. Auch das Thema Datenschutz nehmen viele Anbieter nicht allzu ernst. Besonders ärgerlich: Höchst Privates wird unverschlüsselt durchs Internet geschickt. Nur Elitepartner und Parship gehen hier verantwortungsvoll vor. Doch auch bei ihnen reicht es nur für ein "ausreichendes" Gesamturteil. Die Hälfte der Angebote schneidet mit "mangelhaft" ab.

Wer sich vorab unverbindlich über Mindestlaufzeiten und die entsprechenden Gebühren informieren will, bleibt bei den meisten Anbietern erst einmal ratlos zurück. Die vollständigen Infos gibt es oft erst, nachdem man sich für die gebührenfreie Basismitgliedschaft angemeldet hat. AGBs und Datenschutzerklärungen hat man zu diesem Zeitpunkt schon akzeptiert. Bei der Hälfte der Anbieter sogar, ohne aktiv und bewusst die Vertragswerke bestätigt zu haben. Bei den einen sind die Häkchen schon gesetzt, bei Friendscout24 genügt ein Klick auf den Button "Hier klicken - keine Kosten", schon hat man AGBs und Datenschutzerklärungen akzeptiert. Auch den Weg in die kostenpflichtige Mitgliedschaft gestalten die Anbieter sehr komfortabel; alle - mit Ausnahme von Dating Café - bieten ausschließlich automatische Vertragsverlängerungen an. Elitepartner möchte seine einmal gewonnene Kundschaft offensichtlich gar nicht mehr loslassen: Aus dem 14-Tage-Abonnement wird hier, verpasst man die Kündigungsfrist, ein einjähriges Abo für 478,80 Euro. Bei Flirtfever werden aus zwei Wochen neun Wochen. Kündigen muss man hier per Brief oder Fax.

Nicht alle Nutzer eines Portals meinen es ernst mit der Liebe

Bei der Partnersuche im Netz sollte man über gute Nerven und Humor verfügen. So musste sich eine Testerin fragen lassen, was sie gerade trägt, dann, wie schmerzhaft sie sich einen Tritt in bestimmte Regionen unter der männlichen Gürtellinie vorstellt. Sofern man nicht gerade darauf steht, hilft hier nur, das Profil für die eigene Seite zu sperren oder die Netzwerkadministratoren auf das Profil aufmerksam zu machen. Ärgerlich wird es, wenn Nutzer ein Portal missbrauchen, um einen auf externe Internetseiten zu locken. Bei Ilove und Single.de war das der Fall, bei Flirtfever wurde zur Kommunikation via Instant Messenger ICQ eingeladen. Generell fiel bei diesen drei Portalen auf, dass hier offensichtlich nicht allzu viel Wert auf seriöse Inhalte und Fotos gelegt wird - da können den Onlinebesuchern durchaus einmal ein Paar Brüste entgegenpurzeln.

Bei Singlebörsen und Partnervermittlungen im Internet gibt es in der Regel zwei Gruppen von Mitgliedern: die Zahlenden, die uneingeschränkt kommunizieren können. Und die Basis-Mitglieder, die kostenlos mit dabei sind, aber nur in engen Grenzen Kontakte pflegen können. Wie hoch der Anteil zahlender Mitglieder tatsächlich ist, wollte uns nur Liebe.de verraten: gerade mal 8,5 Prozent. Nur einige wenige Anbieter wie Elitepartner, Friendscout24 und Dating Café lassen in den Profilen erkennen, welchen Status ein Mitglied hat. Das ist eine ehrliche Sache für alle Beteiligten.

Keiner unserer Tester musste übrigens ein Dokument, etwa eine Passkopie, einreichen, um nachzuweisen, dass es ihn wirklich gibt. Das Dating Café hat hier eine gute Lösung gefunden: Die Prüfung ist freiwillig, im Profil wird dann mit einem kleinen grünen Symbol erkennbar gemacht, dass man ein geprüftes Mitglied ist.

Ist man beim Flirten wirklich unter sich? Bei keiner der sechs Singlebörsen kann man hier sicher sein, denn sie alle übertragen den Datenstrom unverschlüsselt. Auch die Partnervermittlungen Be2 und Liebe.de verschlüsseln die Sitzungen nicht. Das heißt: Wählt man sich beispielsweise über einen W-LAN-Hotspot oder in einem Internetcafé ins Netz ein, so könnten der Betreiber oder andere Nutzer, sofern sie technisch ein bisschen versiert sind, den Datenverkehr auslesen. Besonders unachtsam ist es, wenn wie bei Neu.de, Flirtfever und Single.de auch der Login-Prozess ohne Verschlüsselung vonstattengeht, denn nicht selten kommen Passwörter auch noch an anderen Stellen zum Einsatz. Der Bundesdatenschutzbeauftragte empfiehlt eine Verschlüsselung der kompletten Sitzung, mindestens seien jedoch die Passwörter verschlüsselt zu übertragen. Markus Linnemann, Geschäftsführer des Instituts für Internet-Sicherheit der Fachhochschule Gelsenkirchen, spricht sich ganz klar dafür aus, persönliche Informationen generell zu verschlüsseln: "Wenn wir von Gesicht zu Gesicht über private Dinge reden, senken wir in einem Restaurant ja auch die Stimme", sagt er. Zumindest der Zahlungsvorgang ist bei allen Portalen verschlüsselt.

Was machen die Anbieter mit all den Daten? Viele geben keine klare Auskunft

Onlineportale dürfen die ihnen zur Verfügung gestellten Daten für Zwecke der Werbung verwenden, wenn der Nutzer einwilligt und in den Datenschutzerklärungen darüber rechtmäßig aufgeklärt wird. Letzteres war bei Parship und Friendscout24 nicht der Fall, Liebe.de, Dating Café, Flirtfever und Single.de machten zu diesem Thema gar keine Angaben. Friendscout24 verfährt scheinbar korrekt, wenn es schreibt, dass es Nutzungsprofile für Werbezwecke unter Verwendung von Pseudonymen erstellt, denen der Betroffene widersprechen kann. Am Ende der Datenschutzerklärung wird aber gesagt, dass Cookies einsetzt werden, um die Auslieferung der Werbung auf den Webseiten zu optimieren - aber das geht nur mit vorheriger Einwilligung. Die meisten Portale gehen mit dem Thema Cookies nachlässig um. Problematisch sind vor allem permanente Cookies, die auf der Festplatte gespeichert werden und eine Art Report abgeben, welche Seiten sich der Nutzer angesehen hat. Den meisten Datenschutzerklärungen fehlt eine klare Auskunft diesbezüglich.

Ein weiteres kniffliges Thema: Web-Tracking-Dienste. Mit ihrer Hilfe wird das Verhalten der Nutzer auf den jeweiligen Seiten eines Portals analysiert. Bei vielen Portalen kommt Google Analytics zum Einsatz. Dieser Dienst wird von Google kostenlos an die Portale gegeben -, und zwar alles andere als uneigennützig: Google kann die anfallenden personenbezogenen Daten für eigene Zwecke nutzen. Auch das ist nicht verboten, aber die Anbieter müssen darüber aufklären, wie die diese Daten verwendet werden. Diese Hinweise sucht man vergebens. Voll und ganz daneben sind die Datenschutzbestimmungen von Flirtfever und Single.de. Hier finden sich keine Angaben darüber, welche Daten für welche Zwecke gespeichert werden, noch nicht einmal ein Ansprechpartner für Datenschutzfragen wird genannt. Das ist schlichtweg "ungenügend".

Welche Kündigungsrechte räumen die Portale ihren Nutzern ein? Wir meinen: zu wenige (siehe hierzu: "Raus aus dem Vertrag"). Kunden haben nach § 627 des Bürgerlichen Gesetzbuches bei Diensten höherer Art mit besonderer Vertrauensstellung das Recht, fristlos und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. In Bezug auf Partnerschaftsvermittlungen und -anbahnungen hat der Bundesgerichtshof 2009 solche Kündigungen ausdrücklich zugelassen, weil derartige Dienstleistungen nur aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden. Man überlässt dem Vertragspartner immerhin privateste Auskünfte über die eigene Person, die des gewünschten Partners, über sexuelle Orientierung und vieles mehr.

Die Anbieter kostenpflichtiger Services sehen das offenbar anders, keiner sieht eine fristlose Kündigung in seinen AGBs vor. Logische Folge: Den Kunden wird hier auch nicht das Recht zugesprochen, nicht verbrauchte Gebühren rückerstattet zu bekommen. Die AGBs von Elitepartner, Be2, Liebe.de und Ilove enthalten darüber hinaus eine im Verhältnis zu den Beitragskosten unangemessen hohe Vertragsstrafe, die zwischen 2.000 Euro und 5.001 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen bestimmte Vertragspflichten liegt.

So reagierten die Hersteller

Der neue Geschäftsführer des Dating Cafés meldete: AGBs und Datenschutzerklärung würden derzeit anhand der gesetzlichen Lage neu erstellt. Bei Flirtfever und Single.de wurde die Datenschutzerklärung nach unserer Untersuchung überarbeitet. Ilove schrieb, man habe unter anderem die unzulässige Vertragsstrafenregelung gestrichen. Wir werden das prüfen.

Flirtfever lässt sich AGBs und Geschäftsbedingungen inzwischen aktiv bestätigen. Von Neu.de erfuhren wir, dass das Unternehmen in den nächsten Wochen die Registrierung, den Log-in und gegebenenfalls auch die Sitzung verschlüsseln werde.

So haben wir getestet

Auswahl der Angebote

An Online-Singlebörsen und -Partnervermittlungen kommt man nicht mehr vorbei. Zählt man all die großen und kleinen Portale inklusive Seitensprungagenturen und Sextreffs zusammen, kommen in Deutschland Tausende Angebote zusammen. Wir haben uns für zehn der größten und bekanntesten Singlebörsen und Partnervermittlungen entschieden. Bei den meisten muss man ein kostenpflichtiges Programm buchen, um Kontakt mit anderen aufnehmen zu können.

Der Anwendertest

Wir haben uns in unserem Test auf die harten Fakten konzentriert: Jeweils ein Tester durchlief das Angebot einer Singlebörse oder Partnervermittlung von der Anmeldung bis zur Kündigung, Schritt für Schritt folgten die Tester einem standardisierten Leitfaden. Am Ende wurde alles von einer zweiten Person verifiziert. Wichtig war uns unter anderem, herauszufinden, wie offen die Anbieter ihre Geschäftsbedingungen kommunizieren. Die Tester probierten deshalb aus, ob man sich unverbindlich und problemlos über Preise und Leistungen informieren kann, sie checkten, ob die Portale von ihren Kunden einfordern, dass sie das Vertragswerk bewusst akzeptieren. Natürlich sahen sich die Tester auch genau all die Profile, die ihnen während der mehrwöchigen Testphase begegneten, gut an - welche Fotos dürfen eingestellt werden? Welche Nachrichten erhält man? Darüber hinaus stellten sie Anfragen an den Support, um zu testen, ob man eine Antwort bekommt. Da immer wieder zu lesen ist, dass es auch beim Kündigen häufig Probleme gibt, haben wir auch das bis zum bitteren Ende durchgezogen. Die Tester surften übrigens inkognito, ihre Fotos wurden stark verändert.

Die Datenverschlüsselung

Die Profile, die die Mitglieder von sich einstellen, enthalten meist Berge an Informationen. Das fängt an bei Geschlecht, Geburtsdatum und sexueller Orientierung und geht noch viel weiter. Wie sorgsam gehen die Anbieter damit um? Verschlüsseln sie die Daten auf dem Weg durch das Internet? Das haben wir prüfen lassen mithilfe des Programms Whire Shark, das sichtbar machen kann, wie die Daten von Webbrowser zur Webseite übertragen werden.

Die juristische Prüfung

Welche Rechte nimmt sich der Betreiber eines Portals heraus, was all die persönlichen Daten seiner Kundschaft angeht? Die Datenschutzerklärungen, die der Kunde mit seiner Anmeldung bestätigt, muss darüber Auskunft geben. Der Rechtsanwalt Professor Rainer Erd prüfte für uns, ob die Datenschutzerklärungen die im Bundesdatenschutzgesetz und dem Telemediengesetz geforderten rechtlichen Bedingungen erfüllen. In einem von insgesamt 19 abgeprüften Punkten wurde auch die EU-"Cookie"-Richtlinie 2009/136/EG berücksichtigt. Sie muss bis 25. Mai 2011 in deutsches Recht umgesetzt worden sein, ist aber schon jetzt von den Anwendern zu beachten. Nach dem deutschen Datenschutzrecht dürfen generell nur Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, die für einen rechtmäßigen Zweck erforderlich sind. Die betroffene Person hat ein Recht darauf, zu erfahren, was über sie gespeichert wurde (Transparenz) und es darf nicht mehr gespeichert werden, als nötig ist. An den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gäbe es so einiges zu kritisieren. Wir haben uns auf einzelne, für den Verbraucher relevante Punkte konzentriert, dazu zählen natürlich das Kündigungsrecht und drohende Vertragsstrafen.

Die Bewertung

Empfehlenswerte Online-Singlebörsen und -Partnervermittlungen kommunizieren frei zugänglich ihre Preise und Laufzeiten. Sie bieten kundenfreundliche Vertragsbedingungen an - unausweichliche automatische Vertragsverlängerungen, vor allem solche, bei denen sich die Laufzeit um ein Vielfaches verlängert, gehören ganz sicher nicht dazu. Das Recht zur fristlosen Kündigung, und zwar jederzeit, sollten die Anbieter ihren Kunden selbstverständlich einräumen, und sie sollten dafür sorgen, dass sich angehende Kunden ganz bewusst für die Verträge entscheiden müssen. Wo es um Persönlichstes geht, muss sich der Nutzer darauf verlassen können, dass seine Daten verschlüsselt übertragen werden und die Datenschutzerklärungen eingehalten werden. Natürlich zählen auch Bedienungsfreundlichkeit und inhaltliche Qualität. Im besten Fall sieht man einem Profil an, ob es den Menschen dahinter auch wirklich gibt und ob er auf eine Anfrage antworten kann, da sein Status das erlaubt. Wo User die Chance nutzen, schon in der ersten Mail auf eine externe Homepage zu locken, ist was faul. Und wo statt aussagekräftiger Porträtfotos nackte Tatsachen zu sehen sind, kann man auch skeptisch sein. Die Ergebnisse des Anwendertests und der juristischen Prüfung gehen zu jeweils 40 Prozent in das Gesamturteil ein, die Datenverschlüsselung zu 20 Prozent.

Raus aus dem Vertrag

Welche Rechte hat man, wenn man die Kündigungsfrist verpasst hat und die Gebühren für die unerwünschte Laufzeitverlängerung schon vom Konto abgebucht worden sind?

Wir empfehlen: Kündigen Sie unter Hinweis auf § 627 BGB, fristlos und ohne Begründung - bei Diensten höherer Art mit besonderer Vertrauensstellung ist das erlaubt.

Vieles spricht dafür, dass Online-Singlebörsen und -Partnervermittlungen zu solchen Diensten gezählt werden. Doch ist die Rechtsprechung sich hier uneins. Der Bundesgerichtshof hat eine solche Kündigung 2009 zugelassen. Damals ging es um eine Partnervermittlung, die sogenannte Videointerviews führte und diese Interviews dann zeitlich unbegrenzt in ihr Partnerportal im Internet einstellte. Davon unterscheiden sich die in diesem Test untersuchten Partnervermittlungen und Singlebörsen nicht wesentlich, denn auch hier werden zahlreiche persönliche und intime Informationen abgefragt und ins Internet gestellt, um die Menschen zueinander zu bringen.

Die Instanzgerichte haben bei der Frage, ob bei Datingportalen eine jederzeitige fristlose Kündigung nach § 627 BGB zulässig ist oder nicht, unterschiedliche Auffassungen. Ein Amtsgericht meint, dass es sich bei den automatisierten Vorgängen auf einer Onlineplattform nicht um ein besonderes Vertrauensverhältnis handelt, ein anderes bestreitet eine Dienstleistung "höherer Art".

Ganz anderer Auffassung ist das Amtsgericht Schöneberg (Az. 104a C 413/09), das im Januar in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besonders auf die vertraulichen Informationen abstellt, die die Partnersuchenden über ihre Person angeben und darauf, dass diese Informationen offenbar noch über das Vertragsende hinaus gespeichert wurden. Das trifft unserer Meinung nach voll und ganz zu.

Was passiert nun mit dem Geld, das man in der Regel schon vorab gezahlt hat? Die Portale im Test wollen ihre Kunden, die kostenpflichtige Dienste gebucht haben, nur zum Ende der Laufzeit aus dem Vertrag entlassen. Das ist nicht verwunderlich. Be2 benennt seine kostenpflichtige Dienstleistung sogar in einen "Kauf" um, womit indirekt eine Rückerstattung ausgeschlossen wird. Aber bei einer fristlosen Kündigung eines Dienstvertrages - und bei diesen Verträgen handelt es sich um Dienstverträge - hat der Kunde ein Recht darauf, das zu viel gezahlte Geld zurückzubekommen. Fordern Sie das zu viel gezahlte Geld in Ihrer Kündigung zurück. Ab dann heißt es: Abwarten.

Single.de

Diese Single-Börse ist ein Sonderfall, denn sie erhebt keine Gebühren für ihre Dienstleistungen. Männer sind in der Überzahl, sie stellen 60 Prozent der 1,8 Millionen Mitglieder. Bei anderen Portalen sind die Verhältnisse eher ausgeglichen. Der Großteil der Mitglieder ist zwischen 24 und 40 Jahre alt. Viele Punkte, die bei kostenpflichtigen Singlebörsen ein Thema sind, entfallen hier: Die Gefahr, ungewollt in eine Abo-Verlängerung zu schlittern, besteht beispielsweise nicht, feste Vertragslaufzeiten gibt es nicht. Datenschutzerklärungen und AGBs lässt sich Single.de aktiv bestätigen, das ist gut. Im Teilergebnis Information und Vertragsabwicklung schnitt Single.de "sehr gut" ab. Im Teilergebnis Bedienungsfreundlichkeit und inhaltliche Qualität reichte es nur für ein "befriedigend", denn eine Möglichkeit, seine Identität mit einem Pass nachzuweisen, gibt es hier nicht, auch an die Qualität der Inhalte darf man keine allzu großen Anforderungen stellen. Die Namen mancher Mitglieder sagen alles: massage1, reitbulle, Arschgesicht-sexy. Auf den Fotos sieht man bisweilen recht viel Haut und aufreizende Posen, auch mit Einladungen zu externen Homepages muss man rechnen. Weder beim Einloggen noch bei der Sitzung findet eine Datenverschlüsselung statt - was sich in einem "ungenügenden" Testergebnis Datenverschlüsselung niederschlägt. Die Datenschutzerklärungen erfüllen noch nicht einmal die wichtigsten Punkte, im Testergebnis Juristische Prüfung ergibt sich so ein "ungenügend". Eine Prüfung der AGBs auf die für zahlungspflichtige Angebote wichtige Punkte wie das Kündigungsrecht entfallen hier. Daher wurde es nicht mit in die Tabelle aufgenommen.

Gesamturteil "ausreichend"

Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

So haben wir getestet

Auswahl der Angebote

An Online-Singlebörsen und -Partnervermittlungen kommt man nicht mehr vorbei. Zählt man all die großen und kleinen Portale inklusive Seitensprungagenturen und Sextreffs zusammen, kommen in Deutschland Tausende Angebote zusammen. Wir haben uns für zehn der größten und bekanntesten Singlebörsen und Partnervermittlungen entschieden. Bei den meisten muss man ein kostenpflichtiges Programm buchen, um Kontakt mit anderen aufnehmen zu können.

Der Anwendertest

Wir haben uns in unserem Test auf die harten Fakten konzentriert: Jeweils ein Tester durchlief das Angebot einer Singlebörse oder Partnervermittlung von der Anmeldung bis zur Kündigung, Schritt für Schritt folgten die Tester einem standardisierten Leitfaden. Am Ende wurde alles von einer zweiten Person verifiziert. Wichtig war uns unter anderem, herauszufinden, wie offen die Anbieter ihre Geschäftsbedingungen kommunizieren. Die Tester probierten deshalb aus, ob man sich unverbindlich und problemlos über Preise und Leistungen informieren kann, sie checkten, ob die Portale von ihren Kunden einfordern, dass sie das Vertragswerk bewusst akzeptieren. Natürlich sahen sich die Tester auch genau all die Profile, die ihnen während der mehrwöchigen Testphase begegneten, gut an - welche Fotos dürfen eingestellt werden? Welche Nachrichten erhält man? Darüber hinaus stellten sie Anfragen an den Support, um zu testen, ob man eine Antwort bekommt. Da immer wieder zu lesen ist, dass es auch beim Kündigen häufig Probleme gibt, haben wir auch das bis zum bitteren Ende durchgezogen. Die Tester surften übrigens inkognito, ihre Fotos wurden stark verändert.

Die Datenverschlüsselung

Die Profile, die die Mitglieder von sich einstellen, enthalten meist Berge an Informationen. Das fängt an bei Geschlecht, Geburtsdatum und sexueller Orientierung und geht noch viel weiter. Wie sorgsam gehen die Anbieter damit um? Verschlüsseln sie die Daten auf dem Weg durch das Internet? Das haben wir prüfen lassen mithilfe des Programms Whire Shark, das sichtbar machen kann, wie die Daten von Webbrowser zur Webseite übertragen werden.

Die juristische Prüfung

Welche Rechte nimmt sich der Betreiber eines Portals heraus, was all die persönlichen Daten seiner Kundschaft angeht? Die Datenschutzerklärungen, die der Kunde mit seiner Anmeldung bestätigt, muss darüber Auskunft geben. Der Rechtsanwalt Professor Rainer Erd prüfte für uns, ob die Datenschutzerklärungen die im Bundesdatenschutzgesetz und dem Telemediengesetz geforderten rechtlichen Bedingungen erfüllen. In einem von insgesamt 19 abgeprüften Punkten wurde auch die EU-"Cookie"-Richtlinie 2009/136/EG berücksichtigt. Sie muss bis 25. Mai 2011 in deutsches Recht umgesetzt worden sein, ist aber schon jetzt von den Anwendern zu beachten. Nach dem deutschen Datenschutzrecht dürfen generell nur Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, die für einen rechtmäßigen Zweck erforderlich sind. Die betroffene Person hat ein Recht darauf, zu erfahren, was über sie gespeichert wurde (Transparenz) und es darf nicht mehr gespeichert werden, als nötig ist. An den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gäbe es so einiges zu kritisieren. Wir haben uns auf einzelne, für den Verbraucher relevante Punkte konzentriert, dazu zählen natürlich das Kündigungsrecht und drohende Vertragsstrafen.

Die Bewertung

Empfehlenswerte Online-Singlebörsen und -Partnervermittlungen kommunizieren frei zugänglich ihre Preise und Laufzeiten. Sie bieten kundenfreundliche Vertragsbedingungen an - unausweichliche automatische Vertragsverlängerungen, vor allem solche, bei denen sich die Laufzeit um ein Vielfaches verlängert, gehören ganz sicher nicht dazu. Das Recht zur fristlosen Kündigung, und zwar jederzeit, sollten die Anbieter ihren Kunden selbstverständlich einräumen, und sie sollten dafür sorgen, dass sich angehende Kunden ganz bewusst für die Verträge entscheiden müssen. Wo es um Persönlichstes geht, muss sich der Nutzer darauf verlassen können, dass seine Daten verschlüsselt übertragen werden und die Datenschutzerklärungen eingehalten werden. Natürlich zählen auch Bedienungsfreundlichkeit und inhaltliche Qualität. Im besten Fall sieht man einem Profil an, ob es den Menschen dahinter auch wirklich gibt und ob er auf eine Anfrage antworten kann, da sein Status das erlaubt. Wo User die Chance nutzen, schon in der ersten Mail auf eine externe Homepage zu locken, ist was faul. Und wo statt aussagekräftiger Porträtfotos nackte Tatsachen zu sehen sind, kann man auch skeptisch sein. Die Ergebnisse des Anwendertests und der juristischen Prüfung gehen zu jeweils 40 Prozent in das Gesamturteil ein, die Datenverschlüsselung zu 20 Prozent.