Testberichte aus dem Archiv

Risikolebensversicherungen
Vorsorge für den schlimmsten Fall

Rund 34.000 Menschen, die beispielsweise 1980 in Deutschland geboren wurden, erreichen nicht ihren 40. Geburtstag. Vor dem 50. Jahrestag versterben sogar 62.000 Männer und Frauen, so das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. Viele hinterlassen Kinder und Partner, die fast immer mit erheblich weniger Geld auskommen müssen. Besonders hart wird es, wenn die Familie sich gerade eine Immobilie zugelegt hat.
Mit einer Risikolebensversicherung kann man sinnvoll vorsorgen. Mit ihr können die Hinterbliebenen ihre Existenz absichern. Denn sie zahlt beim Tode eines Partners die vereinbarte Summe aus - steuerfrei. Schon ab dem ersten Beitrag gilt der volle Versicherungsschutz.
A und O: Die ausreichende Summe
Dennoch wird bei dieser einfachen Vorsorge immer noch vieles falsch gemacht. "Die meisten Versicherten sind viel zu gering geschützt", sagt Manfred Poweleit, der den Branchendienst map-report herausgibt. "Rechnet man die private Vorsorge aus Risikolebensversicherungen in eine lebenslange Rente um, dann sind die Deutschen gerade einmal mit 72 Euro pro Monat geschützt." Bei der Wahl der Versicherungssumme kann man sich am monatlichen Bedarf der Familie orientieren. Wer beispielsweise mindestens 1.000 Euro pro Monat braucht, sollte für den Hauptverdiener eine Todesfallsumme von rund 200.000 Euro versichern. "Wer diese Summe fest mit nur drei Prozent Zins anlegt, erhält dann pro Monat rund 1.100 Euro ausgezahlt, 20 Jahre lang", rechnet Max Herbst von der Finanzberatung FMH aus Frankfurt vor.
Eine doppelte Leistung bei Unfalltod ist hingegen unsinnig, weil teuer. Denn es wird nicht mehr Geld benötigt, wenn der Ernährer statt durch eine Krankheit durch einen Unfall zu Tode kommt. Die Finger sollte man zudem von Kombiprodukten aller Art lassen und Todesfallschutz und Altersvorsorge trennen.
Vorsicht: Nicht mogeln
Als Nichtraucher, der günstiger versichert wird, gilt, wer in den letzten zwölf Monaten nicht mehr geraucht hat. "Wird die versicherte Person während der Vertragsdauer Raucher, muss er uns das mitteilen", sagt Jörg Stoffels, Vorstand des Versicherers Ergo Direkt. Außerdem sind die Assekuranzen berechtigt, bereits während der Vertragslaufzeit regelmäßig nachzufragen, ob die versicherte Person noch Nichtraucher ist. Stoffels: "Wir können alle zwei Jahres sogar medizinische Untersuchungen auf unsere Kosten veranlassen." Im Todesfall erfolge keine grundsätzliche Untersuchung nach einer bestimmten Methode. Es könnten aber Stichproben durchgeführt werden. Daher warnen Verbraucherschützer energisch davor, bei den Gesundheitsprüfungen zu mogeln. Fliegt das auf, kann der Versicherer die gesamte Leistung verweigern.
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