Reaktionen: Bundesumweltministerium

Schnelles PAK-Verbot

ÖKO-TEST August 2010 | | Kategorie: Bauen und Wohnen | 30.07.2010

Reaktionen: Bundesumweltministerium

ÖKO-TEST 2006 - 2010: Deutschland macht sich für ein Verbot der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) stark. In einem sogenannten Beschränkungsdossier hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern von Umweltbundesamt (UBA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammengetragen, warum die als krebserzeugend geltenden Stoffe so schnell wie möglich verboten werden sollten.

In dem Dossier, deren Auftraggeber Bundesverbraucherschutz- und Bundesumweltministerium sind, wird unter anderem auf verschiedene Testergebnisse von ÖKO-TEST Bezug genommen. Denn ÖKO-TEST kritisiert PAKs schon seit vielen Jahren in den verschiedensten Produkten - unter anderem in Schwimmhilfen, Karnevalsmasken, Damensneakers und Freizeitsandalen.

Acht Kandidaten aus der Gruppe der PAK sollen nun ganz allgemein in Verbraucherprodukten verboten werden. Das heißt: Es dürfen nicht mehr als jeweils 0,2 Milligramm (Bestimmungsgrenze) pro Kilogramm etwa in Schuhen, Sportartikeln und Wasserspielzeug analysiert werden. Das Verbot solle ausdrücklich für Verbraucherprodukte gelten. Ein Verbot über die Spielzeugrichtlinie wird im Beschränkungsdossier erwogen, aber verworfen. Denn dies hätte viele Ausnahmen zugelassen - etwa die quietschbunten, mit Kindermotiven bedruckten Luftmatratzen aus dem ÖKO-TEST-Magazin 6/2010. Die sind nämlich nach Ansicht einiger Überwachungsbehörden kein Spielzeug.

Das Verbot von PAK in Verbraucherprodukten soll auf einer Regelung im Chemikaliengesetz fußen, die erst im Sommer 2009 in Kraft getreten ist. Nach Absatz 2 Artikel 68 der sogenannten Reach-Verordnung dürfen Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1 und 2 eingestuft sind, in Verbraucherprodukten über Grenzwerte oder aber über ein Verbot reglementiert werden. Allerdings ist nur die EU-Kommission berechtigt, ein solches Beschränkungsverfahren in Gang zu bringen, erklärte Lars Tietjen, Chemikalienexperte beim Umweltbundesamt. Der besagte Artikel ermöglicht es, das Verbotsverfahren innerhalb von wenigen Monaten durchzuziehen. Dagegen dauern normale Beschränkungsverfahren in der Regel ein bis zwei Jahre.

Dass die deutschen Behörden nun beispielhaft ein solches Verfahren in Gang bringen, ist auch auf die jahrelange Kritik von ÖKO-TEST zurückzuführen. Wir haben immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass PAK-verseuchte Produkte völlig vermeidbar sind, da alternative Materialien längst auf dem Markt erhältlich sind.

Eine Übersicht mit PAK-belasteten Produkten aus den ÖKO-TESTs der vergangenen Jahre finden Sie unter www.oekotest.de