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ÖKO-TEST April 2010
TestPhotovoltaikanlagen
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Photovoltaikanlagen



Wie sieht die Leistung des Herstellers aus, wenn er den Garantiefall anerkennt?

Die Ausgleichsleistung liegt immer im Ermessen des Herstellers. Das heißt, er kann das Modul austauschen, auch gegen ein anderes aktuelles Modell, das dann vielleicht gar nicht mehr in die Reihe passt, oder auch gegen ein gebrauchtes. Er kann das Produkt auch reparieren, wenn dies möglich erscheint, oder den geringeren Ertrag durch zusätzliche Module ausgleichen, für die dann möglicherweise gar kein Platz mehr auf dem Dach ist. Oder er kann einen finanziellen Ausgleich zahlen.

Bleibt die Garantie bei einem Verkauf der Module bestehen?

Die Regelungen hierzu sind unterschiedlich. Teilweise richtet sich die Garantie an den Erstkäufer, also den Großhändler oder Installateur, meist aber an den Endkunden. Die Garantie ist dann in der Regel übertragbar, wenn die Solaranlage bei Verkauf des Hauses am Ort verbleibt. Nur in Einzelfällen gilt sie uneingeschränkt für den Eigentümer der Module zum Zeitpunkt des Garantiefalls.

Wer trägt in Garantiefällen die Kosten für Transport,Montage und Demontage?



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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