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TestHaarsprays
Standhaft
Haarsprays



Kommt Haarspray mit Druck aus der Dose geschossen, bildet es in der Luft eine Wolke fein verteilter Tröpfchen, auch Aerosole genannt. Ein Teil der Tröpfchen ist mit 20 Mikrometer Durchmesser so klein, dass er nicht von den Schleimhäuten der Nase oder im Rachen zurückgehalten wird, sondern bis in die Atemwege des Brustraums gelangt. Noch kleinere Teilchen mit einem Durchmesser von fünf Mikrometer und weniger sind sogar lungengängig, sie dringen also bis in die Lungenbläschen vor. Dort werden sie vom Körper als Fremdkörper erkannt, können Entzündungen auslösen und die Selbstreinigung der Schleimhaut stören. Im Extremfall führen sie zu Gewebeveränderungen, sodass die Lunge ihre Funktion - die Aufnahme von Sauerstoff aus der Atemluft - nur noch eingeschränkt erfüllen kann. Beschwerden wie Kurzatmigkeit oder Husten treten auf.

Im Jahr 2007 veröffentlichte das Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, das die gewerblichen Berufsgenossenschaften unterstützt, einen Artikel mit der Überschrift "Haarspraylunge". Darin beschrieben ist der Fall einer 32-jährigen Friseurin, bei der Nebelaerosole aus der Sprühdose zu schweren Lungenschäden führten. Als entscheidende Substanzen für die sogenannte Haarspraylunge oder Haarspray-Alveolitis nannten die Autoren Filmbildner wie Polyvinylpyrrolidon (PVP), PVP-Polyvinylacetat, Schellack und modifizierte Kunststoffe.

Dieses Krankheitsbild ist aber selten und selbst Friseure haben häufiger andere Beschwerden: 70 Prozent aller Verdachtsmeldungen wegen einer Berufskrankheit betreffen Hautprobleme, die in den meisten Fällen durch den häufigen Kontakt mit Wasser ausgelöst sind, sagt Nico Hohendorf, Sprecher der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

ÖKO-TEST hat 20 Haarsprays in die Labore geschickt. Wir wollten wissen, ob die flüssigen Kleber fürs Haar problematische Inhaltsstoffe enthalten.

Das Testergebnis

So richtig überzeugend waren die Haarsprays nicht: Fünf Produkte - drei davon Pumpsprays und zwei mit Treibgas - bekamen "gute" und "befriedigende" Noten. Mehr als die Hälfte der Testprodukte rauschte jedoch mit "mangelhaft" und "ungenügend" durch den Test. Grund sind bedenkliche und umstrittene Inhaltsstoffe.

In allen 20 Haarsprays stecken Harze oder Polymere als Filmbildner, sie erhalten dafür Minuspunkte. Sprays mit Treibmittel werteten wir stärker als Pumpsprays ab, denn sie erzeugen eine viel größere Zahl von Tröpfchen, die lungengängig sind. Während bei den von uns untersuchten Pumpsprays mit sechs Pumpstößen in drei Sekunden durchschnittlich 53.000 Partikel in einen Liter Luft gingen, waren es bei den Treibgassprays im Schnitt 350.000 Partikel. Der Anteil der lungengängigen Partikel (5 µm und weniger) betrug aber immer rund 99 Prozent, egal ob das Haarspray aus einem Pumpzerstäuber oder einer Treibmitteldose kam.

Für Gehalte des Vergällungsmittels Diethylphthalat gab es acht Mal Punktabzug. Phthalate stehen im Verdacht, wie ein Hormon zu wirken.

Alle Haarsprays sind stark parfümiert, in fünf Fällen jedoch mit den Duftstoffen Eichenmoos, Hydroxycitronellal oder Lyral. Diese Substanzen verursachen relativ häufig Kontaktallergien mit unangenehmen Hautrötungen, Juckreiz und Pusteln. Polyzyklische Moschus-Verbindungen, die durch ihre häufige Verwendung in Bodylotions, Waschmitteln und Co. mittlerweile auch in der Muttermilch nachweisbar sind, kritisieren wir in sieben Haarsprays.

Das Got2b Happy Hour Durchgehalten! 24 Stunden Haarspray enthält das Konservierungsmittel Iodopropynyl Butylcarbamate, das in Zahncremes und Lippenstiften verboten ist.





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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