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ÖKO-TEST Kompakt Riester
TestRiester-Darlehen
Mit Riester ins Eigenheim
Riester-Darlehen



Der Baugeldvermittler MkiB lässt sich sogar die Führung des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Wohnförderkontos extra vergüten. Stolze zwölf Euro pro Monat soll der Service bei der MKiB zum Beispiel kosten. Das Gros der restlichen Anbieter im Test führt das Förderkonto dagegen kostenfrei.

Deshalb gilt: Sogar wenn Riester-Bauherren mit dem geförderten Darlehen keinen Zinsvorteil erzielen, zahlt sich die Riester-Baufinanzierung aus. Der Grund ist simpel: Weil die Zulagen als Sondertilgung auf den Vertrag fließen, wird das Riester-Darlehen schneller getilgt als eine ungeförderte Hypothek. Das spart Finanzierungskosten, und zwar umso mehr, je höher der Zulagenanspruch ist.

So könnte das Ehepaar aus unserem Musterfall mit einem Riester-Darlehen bis zu 37.000 Euro und mehr an Zinskosten sparen, als wenn es sein Eigenheim bei einem durchschnittlichen Baugeldgeber ungefördert finanziert. Das dicke Plus ergibt sich zunächst allein dadurch, dass der Staat die Familie mit Zulagen bei der Tilgung unterstützt. Das Ehepaar hat jährlich Anspruch auf zwei Grundzulagen von 154 Euro und solange die Kinder in Ausbildung sind, kommen zwei Kinderzulagen von je 185 Euro hinzu. Macht insgesamt 678 Euro, die jährlich als Sondertilgung auf die Verträge fließen.

Um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen, müssen die Bauherren den Kredit allerdings splitten. Denn bei Riester-Darlehen braucht jeder Ehepartner einen eigenen Vertrag. In der Baufinanzierung ist das eigentlich ein Nachteil. Ihre günstigsten Zinsen rücken die Banken immer nur für große Beträge raus. Damit der zwangsweise geteilte Riester-Kredit nicht teurer wird, betrachten alle getesteten Banken die Darlehen für Ehepartner jedoch als Gesamtkredit.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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