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ÖKO-TEST Kompakt Riester
TestRiester-Renten / ungeförderte Renten Renditevergleich
Kosten fressen Zulagen auf
Riester-Renten / ungeförderte Renten Renditevergleich



Maren Meier*) traute ihren Augen nicht: Um ihre Rente später aufzubessern, hatte die Dresdnerin Anfang 2008 einen Riester-Vertrag bei der Debeka abgeschlossen. Nach Angaben des Vermittlers versprach das ein gutes Geschäft. Weil sie als Teilzeitkraft nur wenig verdiente, als allein erziehende Mutter von drei Kindern jedoch Anspruch auf eine Grundzulage plus drei Kinderzulagen hat, sollte sie nur fünf Euro pro Monat aus eigenen Mitteln einzahlen. Die restlichen 709 Euro sollte der Staat aus Zulagen drauflegen.

Doch was der erste Kontoauszug offenbarte, mochte die Dresdnerin nicht so recht glauben: Von den 60 Euro Beitrag war kein einziger Cent übrig geblieben. Stattdessen wies der Vertrag ein Minus von 68,46 Euro auf. Der Grund: Abschluss-Vertriebskosten und Verwaltungskosten plus Sollzinsen fraßen allein im ersten Beitragsjahr mit 128,46 Euro mehr als das Doppelte vom Eigenbeitrag auf. Verärgert beschloss sie, die Police wieder zu kündigen. Da kam es noch dicker: Ihr Guthaben sei dank Zulagengutschrift und weiteren 40 Euro Einzahlungen zwar mittlerweile auf rund 532 Euro gewachsen, teilte ihr der Versicherer mit. Doch bei Kündigung gingen davon rund 26,60 Euro Stornokosten ab. Macht 505 Euro Guthaben. Dem Staat müsste sie aber die erhaltenen Zulagen von 709 Euro zurückzahlen. Macht unterm Strich ein dickes Minus von 204 Euro. Dieses Geld hätte sie womöglich nachzahlen müssen, um überhaupt wieder aus dem Vertrag zu kommen. "Das kann doch nicht wahr sein", meinte die 40-Jährige und ließ sich von der Verbraucherzentrale Sachsen beraten.

Die staunte zwar auch nicht schlecht, kannte aber einen Trick: Statt zu kündigen sollte die Mutter von drei Kindern den Vertrag lediglich beitragsfrei stellen. Dann wird weder eine Nachzahlung fällig noch gehen die Einzahlungen und Zulagen verloren. Denn zu Rentenbeginn muss die Versicherung mindestens den Erhalt der zugeflossenen Mittel, also insgesamt 809 Euro, garantieren - und in diesem Fall als Kapitalabfindung auszahlen. So sieht es das Gesetz bei Riester-Renten vor.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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