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ÖKO-TEST Januar 2010
Gültigkeit von Einkaufsgutscheinen

Gültigkeit von Einkaufsgutscheinen
Zu Weihnachten bekam ich einen Einkaufsgutschein für den Elektronikmarkt, will mir aber momentan nichts kaufen. Kann so ein Gutschein irgendwann verfallen?


(ct) Gutscheine sind in der Regel drei Jahre gültig, gerechnet ab dem 31.12. des Jahres, in dem sie ausgestellt wurden. Diese Frist hat das Oberlandesgericht München bestätigt (Az. 29 U 3193/07). Allerdings können Gutscheine nicht umgetauscht werden, es sei denn, das ist beim Kauf des Gutscheins so vereinbart worden. Ob man sich mit dem Einlösen sehr viel Zeit lassen sollte, ist fraglich, denn wenn ein Geschäft schließt oder pleitegeht, dann ist der Gutschein nicht mehr einlösbar und das Geld futsch.





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

Informationen anzeigen

Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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