Testberichte aus dem Archiv
ÖKO-TEST Jahrbuch Kleinkinder für 2010

Babynahrung, Gläschenkost Gemüsebreie und Karottensäfte
Benzol im Brei

Karottenpüree als Gläschenkost hat sich bewährt. Doch wir haben Schadstoffe gefunden, die in Babynahrung nichts zu suchen haben. Weil Benzol und Furan von offizieller Seite noch nicht bewertet oder neu entdeckt sind, werden sie von den Behörden auch nicht systematisch kontrolliert.
ÖKO-TEST hat 14 Gemüsegläschen, hauptsächlich in Bio-Qualität, ins Labor geschickt und auf Benzol und Furan sowie auf diverse weitere Schadstoffe untersuchen lassen. Außerdem prüften wir sieben Karottensäfte für Babys nur auf Benzol, die deshalb kein Gesamturteil bekommen.
Das Testergebnis
Fast alle Produkte enthalten krebserregendes Benzol und/oder Furan. In kleinen Mengen zwar, doch bevor es nicht mehr Forschungsdaten gibt, befolgen wir das Vorsorgeprinzip und werten so ab, dass nur noch wenige "gute" und "befriedigende" Produkte übrig bleiben.
In zwölf von 14 Gemüsegläschen steckt das krebserregende Benzol in Mengen über einem Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg) bis zu 2,8 µg/kg. Der Grenzwert für Trinkwasser liegt bei 1 µg/l. Weil die Gläschen nicht - wie Trinkwasser - ein Leben lang aufgenommen werden und das Baby auch weniger davon isst als es Wasser trinkt, werten wir weniger streng ab: um eine Note.
Die Karottensäfte haben wir nur auf Benzol untersuchen lassen. Alete Karotten 100 % Bio-Saft und Sunval Karottensaft Demeter weisen die höchsten Werte mit über 5 µg/l auf, Hipp und Kinella liegen über 3 µg/l. Werte, die den Säften nur noch ein "befriedigendes" Benzolurteil einbringen können. Im Saft von Martin Evers sind ähnliche Werte wie in den Gläschen enthalten.
Die Furanwerte sind in den meisten Gläschen erhöht, in den Alnatura Pastinake mit Kartoffeln und den Hipp Früh-Karotten mit Kartoffeln sogar stark erhöht.
So reagierten die Hersteller
Die Hersteller scheinen unsere Testergebnisse nicht sonderlich zu überraschen. Viele weisen darauf hin, dass es keine Beurteilungskriterien offizieller Stellen gäbe und sprechen von unvermeidbaren Mengen an Furan und Benzol, die sich bei der Zubereitung bilden. Hipp und Bebivita schreiben sogar, dass nach heutigem Kenntnisstand gemäß den Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) kein Risiko für die Gesundheit ausgeht. Das können wir nicht nachvollziehen. Wir zitieren das BfR wie folgt zu Furan: "Eine abschließende Bewertung des gesundheitlichen Risikos, das mit Furan belastete Lebensmittel für den Verbraucher darstellen können, kann das BfR zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vornehmen. ...Da es sich bei Furan um eine erbgutverändernde und krebsauslösende Substanz handelt, muss vorrangig ermittelt werden, wie hoch die Exposition des Verbrauchers über Lebensmittel ist. ...Gleichzeitig sollten die Hersteller nach Möglichkeiten suchen, die Furangehalte in Lebensmitteln durch geeignete technische Maßnahmen zu senken" (Stellungnahme des BfR vom 10. Juni 2004, Vorkommen von Furan in Lebensmitteln). Und zu Benzol: "Benzol wird als krebserregend und keimzellschädigend angesehen, wobei nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis für derartige Stoffe keine Menge angegeben werden kann, die als unbedenklich gilt" (Stellungnahme Nr. 013/2006 des BfR; Hinweise auf eine mögliche Bildung von Benzol aus Benzoesäure in Lebensmitteln).
Es kamen sehr viele Gegengutachten zu Benzol von den Anbietern, die wir in den Anmerkungen wiedergeben. Wenn Werte chargengleicher Ware unterschiedliche Messwerte aufweisen, prüften wir den ganzen Vorgang nochmals und versuchten die Ursache herauszufinden. In diesem Fall hatten die Labore der Anbieter zwar jeweils dieselbe Methode verwendet wie wir, aber eine zehnfach höhere Bestimmungsgrenze als das von uns beauftragte Labor. Dann fällt die feine Differenzierung schwerer. Da es sich um kleine Mengen handelt, sollten analysierende Labore auf dem bestmöglichen Stand der Technik sein.

Dieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.
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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
- die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
- aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
- neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
- aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.
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