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ÖKO-TEST November 2009
Entschädigung bei Bahnverspätung

Entschädigung bei Bahnverspätung
Wie komme ich bei einer Verspätung der Bahn an meine Entschädigung?


(ct) Dafür brauchen Sie ein Fahrgastrechteformular, das es entweder am Servicepoint der Deutschen Bahn oder unter www.fahrgastrechte.info -> Fahrgastrechteformular gibt: Erst ist anzugeben, ob man sich mit dem Sprinter mindestens 30 Minuten verspätet hat oder 60 Minuten mit anderen Zügen. Im nächsten Abschnitt geht es um die Ticketart. Nun kommt der geplante Reiseverlauf sowie Angaben darüber, zu welcher Uhrzeit man tatsächlich am Ziel angekommen ist. Schließlich muss man sich noch entscheiden, ob es ein Gutschein sein soll oder man sich die Entschädigung am Ticketschalter auszahlen lassen möchte oder per Überweisung. Bei der Fahrt mit einem normalen Ticket gibt es ab 60 Minuten Verspätung am Ziel 25 Prozent des Fahrpreises zurück und bei 120 Minuten 50 Prozent. Bei Verspätungen wegen Unfällen oder Unwetter gibt es keine Enschädigung.





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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