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TestRiester-Darlehen
Mit Riester ins Eigenheim
Riester-Darlehen



Manche Anbieter lassen grundsätzlich alle Tilgungsraten und Zulagen bis zum Förderhöchstbetrag von 2.100 Euro auf das Konto fließen. Begründung: Sie wüssten ja nicht, ob der Riester-Bauherr neben den Zulagen auch noch die steuerliche Förderung geltend macht. Andere haben die Darlehen entsprechend den Einkommen der Ehepartner "portioniert": Je nach Höhe der Förderung, die nach dem Einkommen des jeweiligen Partners optimal ist, fällt das Darlehen dann größer oder kleiner aus. Auch so lässt sich der Tilgungsbetrag steuern, der dann später auf dem Wohnförderkonto steht. Geplant ist allerdings auch, dass Riester-Bauherrren später mit der Zulagenstelle einen Abgleich vornehmen, für welchen Tilgungsbeitrag sie wirklich Förderung erhalten haben - entweder nur durch die Zulagen oder zusätzlich durch Steuerförderung. Auf diese Weise würde sich das Wohnförderkonto dann "förderoptimal" gestalten lassen. Denn wer - wie in unserem Musterfall - keine allzu hohe steuerliche Förderung erhalten kann, bucht besser nur so viel Tilgungsbeitrag auf das Wohnförderkonto wie notwendig ist, um die volle Zulage zu bekommen.

Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen pro Vertrag zum Beispiel mindestens 2.100 Euro im Jahr getilgt werden. Das setzt bei Darlehen von 75.000 Euro für Mann und Frau wie im Musterfall eine Anfangstilgung von 2,8 Prozent abzüglich Zulagen voraus. Wer als Durchschnittsverdiener eine derart hohe Tilgungslast nicht schultern kann, gestaltet sein Riester-Darlehen daher besser zulagenoptimal. Dann setzt er nur jenen Betrag als Anfangstilgung ein, den er laut Riester-Bedingungen zum Erhalt der vollen Zulagen zahlen muss - und passt die Darlehenssumme entsprechend an. Das hat den Vorteil, dass nicht die vollen 2.100 Euro auf das Wohnförderkonto fließen, sondern nur jene vier Prozent vom Bruttoeinkommen, die zum Erhalt der Zulagen notwendig sind. Das wären beim Mann im Musterfall 1.400 Euro und bei der Frau 600 Euro anstelle von 4.200 Euro bei maximaler Förderung. Das große Plus dabei: Je niedriger die geförderten Tilgungsbeiträge sind, desto geringer ist die zu versteuernde Summe, die sich bis zum Alter auf dem Wohnförderkonto ansammelt. Im Gegenzug kann dann vielleicht nicht die gesamte Finanzierung mit Riester-Darlehen erfolgen. Die Riester-Bauherren brauchen also eventuell noch einen ungeförderten Restkredit. Das ist aber problemlos möglich. Riester-Darlehen lassen sich - das zeigen auch die Offerten der Anbieter - sogar mit zinsgünstigen KfW-Krediten und anderen Fördermitteln kombinieren.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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