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ÖKO-TEST Oktober 2009
Hochtontherapie

Hochtontherapie
Mein Arzt hat mir die frequenzmodulierte Hochtontherapie zur Schmerzbehandlung angeboten. Was ist davon zu halten?


(ste) Nicht viel. Bereits im ÖKO-TEST Ratgeber Gesundheit 9/2009 hatten wir zur frequenzmodulierten Hochtontherapie als alternatives Heilverfahren unter den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ausgeführt: "Wirksamkeit: Nicht belegt." Zwar preist der Anbieter eines entsprechenden Geräts (siehe www.schmerz-med.de) diese Form der Elektrotherapie Patienten mit chronischen Schmerzen, vor allem bei diabetischer Polyneuropathie und Kniegelenksarthrose, an. Die zitierten Untersuchungen reichen jedoch bislang als Wirksamkeitsbeleg nicht aus: kleine Pilotstudien, teilweise ohne Kontrollgruppe und ohne Angaben zur Anwendungsdauer oder -häufigkeit. Professor Dan Ziegler vom Deutschen Diabetes-Zentrum der Universität Düsseldorf, der selbst eine immerhin kontrollierte Studie durchführte, weist auf deren begrenzte Aussagekraft hin: So hätten die Patienten gerade einmal drei Behandlungen in einer Woche erfahren. Zudem gebe es bei der schmerzhaften Polyneuropathie einen enormen Placeboeffekt. Für Ziegler ist es unverständlich, warum diese Methode überhaupt als IGeL angeboten werden darf.





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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