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ÖKO-TEST Oktober 2009
Bei Flugannullierung Anspruch auf Geld

Bei Flugannullierung Anspruch auf Geld
Habe ich auch bei Billigfluglinien ein Anrecht auf Geld, wenn der Flug entfällt?


(ct) Ja. Je nach Flugdistanz muss die Fluggesellschaft zwischen 250 und 600 Euro zahlen. Der Anspruch gilt allerdings nicht, wenn die Fluglinie bis sieben Tage vor Abflug einen anderen Flug mit ähnlichen Start- und Ankunftszeiten anbietet. Auch bei einer Annullierung wegen außergewöhnlicher Umstände entfällt der Anspruch. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-549/07) sind technische Probleme mit der Maschine jedoch keine außergewöhnlichen Umstände. Will die Fluggesellschaft nicht zahlen, am besten Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt einlegen. Vordrucke dafür gibt es unter www.lba.de- Bürger-Service- Fluggastrecht.





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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