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ÖKO-TEST Oktober 2009
TestArbeitszeitkonten
Sicherheit ist Trumpf
Arbeitszeitkonten


Anlagerisiko und Ertragschance für Arbeitnehmer

Zwar schreibt der Gesetzgeber für Zeitwertkonten jetzt eine streng risikoarme Anlage und Werterhaltungsgarantie zum planmäßigen Freistellungstermin vor. Doch ob die Nominalwertgarantie auch bei Arbeitgeberwechsel gilt, ist strittig. Deshalb haben wir die Produkte auch dahingehend abgeklopft, wie hoch das Risiko einer zwischenzeitigen Unterdeckung für den Arbeitnehmer ist. Gleichzeitig wurde geprüft, wie hoch die Ertragschancen der Produkte sind. Maßgeblich waren dafür die Renditeangaben der Anbieter, die einem Plausibilitätscheck unterzogen wurden.

Die Plausibilität der Modellrechnung

Die eingereichten Modellvorschläge zu unseren Musterfällen haben wir getrennt nach Modellfall durchgerechnet - und eine Plausibilitätsprüfung der Angaben durchgeführt. Zur Berechnung des Ruhestandsgehalts haben wir dabei alle zulässigen Varianten toleriert - vorausgesetzt unsere Vorgaben wurden beachtet.

Sozialabgaben

Darüber hinaus haben wir geprüft, welchen Vorschlag der Anbieter zur Einbringung des Arbeitgeberanteils bei den Sozialabgaben macht. Ob der Vorschlag auch durch die Modellrechnung belegt wird, floss in die Bewertung der Modellrechnung mit ein.

Die Bewertung

Ein Arbeitszeitkonto kann für Arbeitgeber ideal sein, wenn es alle Risiken auf den Arbeitnehmer verlagert - und umgekehrt. DA ÖKO-TEST der Meinung ist, dass ein Modell für beide Seiten Vorteile bringen soll, kann der Rang nicht besser sein als die Bewertung aus Arbeitnehmersicht und die Bewertung des Anlagerisikos für den Arbeitgeber.




Inhalt

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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

Informationen anzeigen

Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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