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ÖKO-TEST Oktober 2009
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Sicherheit ist Trumpf
Arbeitszeitkonten


Dennoch preist Harald Röder, Geschäftsführer der DBGZWK, den Fonds als Flexi-II-konform und betont, dass der Fonds "...unter Beachtung der Anlagevorschriften der §§ 80 bis 86 des SGB IV konzipiert" ist, Zudem, so Röder, erfolge die Anlage von "...mindestens 80 Prozent in sichere Renten- und Geldmarktanlagen innerhalb Europas sowie maximal 20 Prozent in aktienorientierten Anlagen." Nach dem Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes vom 25.11.2008 sollten die Sozialversicherungsträger - und mit ihnen alle streng nach den §§ 80 bis 86 anlegenden SGB IV-Fonds - jedoch keine ungesicherten Anleihen mehr erwerben. Der H2Time4Life-Fonds konzentriert sich laut Portfolio Advisor Professor Christoph Helberger im Fact-Sheet vom Juli 2009 jedoch auf Unternehmensanleihen. Das ist eine Anlagestrategie, die durchaus hohe Risiken birgt. Im vergangenen Jahr sind Fonds mit Unternehmensanleihen kräftig abgeschmiert und Sparpläne auf sogenannte Corporate Bonds Fonds lagen im März dieses Jahres sogar nach 15 Jahren Laufzeit noch im Minus. Kurz: Der Fonds birgt erhebliche Risiken.

Umso riskanter für Arbeitgeber ist das "Innovationsmodell", das die DBGZWK für den Großbetrieb vorschlägt. Bei diesem Modell sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nämlich nicht nur Kapitalerhalt der Beiträge, sondern obendrein eine feste Verzinsung von drei Prozent zu. Die soll - ebenso wie die nicht unerheblichen Kapitalanlagekosten, die der Arbeitgeber trägt - aus den Fondserträgen finanziert werden. Weil die Fondsrendite nach Einschätzung der DBGZWK über der Drei-Prozent-Verzinsung für das Mitarbeiterguthaben liegt, könne der Betrieb - so die DBGZWK - "mittel- bis langfristig ... effektive Liquiditätsvorteile ... generieren." Das klingt vielversprechend - und ist sicher ein gutes Argument im Vertrieb. Doch in der Praxis drohen sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer hohe Risiken. Denn wenn der Fonds eine schlechte Performance liefert, muss der Arbeitgeber aus eigenen Mitteln Geld nachschießen - und zwar sowohl im Störfall als auch bei regulärer Freistellung oder Arbeitgeberwechsel seiner Mitarbeiter. Insoweit ist das Modell auch für Arbeitnehmer nicht risikofrei. Zwar sind sie durch die Versorgungszusage des Betriebs abgesichert. Doch im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers können nicht nur die Zinsansprüche verloren gehen. Falls der Fonds im Minus liegt, sind auch die Einzahlungen gefährdet. Kurz: Die clevere Vertriebslösung bildet mit Rang 6 das Schlusslicht im Test.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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