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ÖKO-TEST Oktober 2009
TestArbeitszeitkonten
Sicherheit ist Trumpf
Arbeitszeitkonten
Wer Teile vom Gehalt, Boni und Weihnachtsgeld auf einem Arbeitszeitkonto parkt, kann weiterhin vor dem 67. Lebensjahr in den Ruhestand gehen - mit voller sozialer Absicherung. Das neue Flexi-II-Gesetz gibt seit 2009 allerdings strenge Rahmenbedingungen vor. ÖKO-TEST hat getestet, wie die Anbieter sie umsetzen.


Ohne Einkommenseinbuße vorzeitig in Rente gehen - wer wünscht sich das nicht? Doch ein vorgezogener Ruhestand wird in Zukunft teuer: Das Renteneintrittsalter wurde auf 67 Jahre angehoben und die bisherige Förderung der Altersteilzeit läuft Ende des Jahres aus. Mehr noch: Eine vorgezogene Rente ist künftig mit so hohen Abschlägen verbunden, dass sich die wenigsten Arbeitnehmer den vorzeitigen Rentenbeginn finanziell leisten können.

Die neuen Vorschriften: Besserer Insolvenzschutz und mehr Sicherheit bei der Kapitalanlage

Rund ein Drittel der Unternehmen in Deutschland - überwiegend Großbetriebe - haben aber längst eine eigene Lösung für solche Probleme parat: Zeitwertkonten. Die Idee: Auf dem Konto sparen die Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei einen Teil ihres Gehalts, aber auch Überstunden, Boni und Weihnachtsgeld an. Das Geld wird je nach Angebot des Betriebs in Investmentfonds, Bankguthaben oder Versicherungen zinsbringend angelegt. Will der Mitarbeiter dann ein paar Jahre oder Monate vor dem gesetzlichen Stichtag in Rente gehen, zapft er das Konto an. Dann werden Steuern und Sozialabgaben auf die monatlichen Entnahmen fällig. Denn während der sogenannten Freistellungsphase läuft das Beschäftigungsverhältnis weiter. Der Mitarbeiter genießt die Auszeit oder seinen Vorruhestand mit vollem Sozialversicherungsschutz. Das ist eine Lösung, von der sowohl Mitarbeiter wie Arbeitgeber profitieren.

Bisher hatten die Firmen bei der Kapitalanlage allerdings freie Hand - und so waren selbst riskante Anlagemodelle gar nicht so selten. Obendrein, so eine Studie des Hans-Böckler-Instituts, hatte ein Viertel der Unternehmen solche Langzeitkonten nicht gegen Insolvenz gesichert. Im Worst-Case-Szenario konnte das auf Zeitwertkonten gesparte Geld daher durch Börsenturbulenzen oder bei einer Arbeitgeberpleite ganz oder zumindest teilweise verloren gehen. Damit soll es jedoch ab sofort vorbei sein Der Gesetzgeber hat mit dem Anfang 2009 eingeführten, sogenannten Flexi-II-Gesetz neue Vorschriften für Zeitwertkonten zur Sicherheit der Kapitalanlage und zum Insolvenzschutz erlassen.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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