ÖKO-TEST Oktober 2009
![]() | Wer Teile vom Gehalt, Boni und Weihnachtsgeld auf einem Arbeitszeitkonto parkt, kann weiterhin vor dem 67. Lebensjahr in den Ruhestand gehen - mit voller sozialer Absicherung. Das neue Flexi-II-Gesetz gibt seit 2009 allerdings strenge Rahmenbedingungen vor. ÖKO-TEST hat getestet, wie die Anbieter sie umsetzen. |
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