Testberichte aus dem Archiv
ÖKO-TEST Jahrbuch für 2009

Kinderzahnbürsten und Zahnputzlerner
Au Backe!
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Kaum das Licht der Welt erblickt, fangen im Alter von sechs bis acht Monaten bei den meisten Kindern die ersten Zähne an, das Zahnfleisch zu durchbohren. Nicht nur eine meist schmerzvolle Angelegenheit, jetzt müssen sie auch noch geputzt werden. Und zwar je früher, desto besser, schließlich sind die ersten Milchzähne Platzhalter für die bleibenden Zähne. Putztechnik und Material variieren je nach Alter und Entwicklungsstand. Die ersten Beißerchen kann man mit einem Mulltuch abwischen oder mit einer speziellen Babyzahnbürste säubern. Von Wattestäbchen zum Reinigen, wie sie immer wieder in Empfehlungen auftauchen, rät Dr. Katharina Bücher, Kinderzahnärztin aus München, ab. Für etwas ältere Kinder gibt es Kinderzahnbürsten.
Die Eltern sollten aber immer konsequent nachschrubben. Zumindest so lange, bis die Feinmotorik der Kleinen ausgeprägt ist. Als Faustregel empfiehlt Bücher: "Wenn die Kinder erst einmal richtig schreiben können, beherrschten sie auch die Putztechnik so gut, dass die Eltern nur noch kontrollieren müssen."
ÖKO-TEST hat 16 handelsübliche manuelle Kinderzahnbürsten eingekauft und auf Gebrauchseignung sowie auf Schadstoffe untersuchen lassen.
Zusätzlich haben wir zwei noch mit Noppen ausgestattete Lernsets für Kleinkinder eingekauft, die der gemeinsamen Vorbereitung mit den Eltern auf das spätere selbstständige Putzen dienen, und auf Schadstoffe testen lassen.
Das Testergebnis
Wir können nur sechs Produkte, die mit "sehr gut" oder "gut" abgeschnitten haben, empfehlen. Drei erreichen immerhin noch ein "befriedigend", vier sind jedoch "mangelhaft" oder "ungenügend".
Sechs Zahnbürsten besitzen weniger als 50 Prozent akzeptable abgerundete Borsten. Das werten wir ab, denn spitze oder scharfkantige Borsten können das Zahnfleisch verletzen. Die Gefahr ist besonders bei Kindern gegeben, meint Dr. Martin Jung vom medizinischen Zentrum für Zahn-, Mund- und Kiefernheilkunde der Uni Gießen. Grund: "Bei ihnen kann wegen ihrer eingeschränkten manuellen Geschicklichkeit ein häufigerer Kontakt der Borstenenden mit der Mundschleimhaut angenommen werden." Bei weiteren sechs beläuft sich der Anteil akzeptabler Borsten zwar über 50, jedoch unter 75 Prozent. Auch hier können die Hersteller noch bessere Arbeit leisten! Wir werten ab, allerdings nicht mehr so stark.
Alle Zahnbürsten verfügen über kleine, abgerundete Bürstenköpfe, die für Kinder geeignet sind. Bei etwas mehr als der Hälfte der untersuchten Produkte ist der Bürstenkopf zusätzlich in Längsrichtung gegenüber dem Bürstengriff abgewinkelt, was laut Experte Jung das Reinigen der hinteren Seitenzähne erleichtert.
Die überwiegende Mehrheit der Zahnbürsten besitzt kindgerechte kompakte Griffe. Lediglich die AS-dent Die Maus Kinderzahnbürste, SensiDent Zahnbürste Kid sowie Perlodent Benjamin Blümchen Törööö haben einen Griff mit abgeflachter Form, den Kinder nicht gut halten können. Bei der AS-dent und der Perlodent sind zudem Comicfiguren in den Griff integriert. Nach Meinung des Testers sind solche Figuren sperrig, nicht zum Greifen geeignet und einer kindgerechten Bürstengriffgestaltung nicht zuträglich.
In sechs Produkten stecken problematische polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in einer Größenordnung, die wir abwerten. Viele dieser Stoffe sind nachweislich krebserzeugend. In den übrigen Zahnbürsten erreichen die PAK nur Spurengröße.
Die SensiDent Zahnbürste Kid enthält Dibutylzinn (DBT) in einer Größenordnung, die wir um zwei Stufen abwerten.

Dieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.
Informationen anzeigen
Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
- die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
- aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
- neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
- aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.
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