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ÖKO-TEST Jahrbuch für 2009
TestFolsäurepräparate
Von Anfang an
Folsäurepräparate



Folsäure, das wasserlösliche Vitamin der B-Gruppe, ist unverzichtbar für die menschliche Gesundheit. Neben wichtigen Funktionen für den Stoffwechsel spielt es eine weitere entscheidende Rolle: Vor und während der ersten Monate einer Schwangerschaft kann Folsäure verhindern, dass es beim Fötus zu Fehlbildungen der Wirbelsäule sowie des zentralen Nervensystems kommt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt Frauen mit Kinderwunsch die zusätzliche Einnahme von 400 Mikrogramm (µg) Folsäure pro Tag - am besten schon vier Wochen vor einer geplanten Empfängnis.

Wir haben für unseren Test insgesamt 17 Folsäurepräparate, allesamt Arzneimittel, eingekauft und begutachten lassen.

Das Testergebnis

Alle getesteten Mittel sind "sehr gut". Sie liefern mindestens die empfohlenen 400 Mikrogramm (µg) Folsäure pro Tag. Diese Menge sollten Schwangere oder Frauen mit Kinderwunsch täglich zu sich nehmen. Eine solche Tagesdosis steckt in den Präparaten Folsan 0,4 mg, Tabletten und Lafol, Weichkapseln.

Die meisten untersuchten Tabletten enthalten fünf Milligramm (mg), also 5.000 µg Folsäure. Diese Präparate sind nicht nur zur Vorbeugung, sondern auch zur Behandlung eines Folsäuremangels zugelassen.

Keines der Präparate enthält bedenkliche oder umstrittene Hilfsstoffe.

Nur die Verpackungen der Folsäurepräparate fallen negativ auf: In fast allen stecken PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe.





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

Informationen anzeigen

Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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