Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen 7: 2008
Bei Vorsorgesparern sind Riester-Fondssparpläne mittlerweile ein Renner. Dieser Trend wird sich ab 2009 beschleunigen. Denn Riester-Fonds eignen sich nicht nur zur Altersvorsorge. Weil sie von der Einführung der Abgeltungssteuer nicht betroffen sind, werden einige von ihnen auch zu einer Anlage für Steuersparer avancieren. Denn im Riester-Gewand bieten Aktienfondssparpläne einen lukrativen Steuerstundungseffekt. Der Hintergrund: Während ungeförderte Fondssparpläne ab 2009 abgeltungssteuerpflichtig sind, was erheblich an der Rendite zehrt, bleiben bei zertifizierten Riester-Fondssparplänen sämtliche Erträge und Kurszuwächse in der Ansparphase komplett steuerfrei - und zwar egal, ob der Vertrag mit oder ohne Förderung bespart wird. Erst bei Auszahlung greift der Fiskus zu -, wobei er allerdings ganz genau zwischen gefördertem und ungefördertem Vertrag differenziert. Wurde der Riester-Fondssparplan mit Förderung bespart, was de facto bedeutet, dass die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei waren, ist die Auszahlung im Gegenzug in voller Höhe steuerpflichtig. Zudem gelten die Förderregeln: Bei Rentenbeginn kann maximal 30 Prozent vom Ersparten auf einen Schlag entnommen werden, der Rest wird in lebenslangen gleichbleibenden oder - je nach Vertragsgestaltung - steigenden Monatsraten ausgeschüttet. Auch diese Raten sind voll steuerpflichtig.
Wurde der Vertrag jedoch ohne Förderung bespart, was letztlich bedeutet, dass die Beiträge vom Anleger aus bereits versteuertem Einkommen aufgebracht wurden, sind in der Auszahlphase nur die Erträge steuerpflichtig. Zudem entfallen die Fördervorschriften. Das bedeutet: Der Sparer kann sich das gesamte Kapital bei Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen lassen. Auch Teilauszahlungen oder zwischenzeitliche Entnahmen sind - anders als bei geförderten Verträgen - jederzeit möglich.
Wie hoch die Steuerlast ist, ermittelt der Fiskus bei zertifizierten Riester-Fondssparplänen zudem genauso wie bei Renten- oder Lebensversicherungen: Grundsätzlich gilt die Differenz zwischen dem Auszahlbetrag und den insgesamt gezahlten Beiträgen als steuerpflichtiger Gewinn. Ist der Sparer bei Auszahlung bereits über 60 und hat der Vertrag schon mehr als zwölf Jahre bestanden, muss jedoch nur die Hälfte dieses Gewinns versteuert werden, - und zwar mit dem persönlichen Steuersatz. Damit sind Riester-Fondssparpläne steuerlich genauso attraktiv wie fondsgebundene Rentenversicherungen. Anders als diese sind sie jedoch meist kostengünstiger, weil der teure Versicherungsmantel entfällt.