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ÖKO-TEST Oktober 2008
TestEnergiesparlampen
Keine Leuchten
Energiesparlampen



Auf den Geldbeutel des Verbrauchers wirken sich die meisten Energiesparlampen also deutlich weniger aus, als viele Verbraucher denken: Angenommen die Lampe brennt zirka drei Stunden am Tag und damit rund 1.000 Stunden im Jahr, kann man im Schnitt 6,50 Euro pro Jahr sparen.

Da die Sparlampen zudem im Vergleich zur Glühlampe sehr aufwendig in Herstellung und Entsorgung sind, vergeben wir einen weiteren Minuspunkt und ein doppeltes Minus dann, wenn beide Testexemplare frühzeitig ausgefallen sind.

Elektrosmog

Die elektrischen Wechselfelder sind bei Energiesparlampen viel stärker als bei Glühbirnen und überschreiten in 30 Zentimeter Abstand deutlich die Werte, die die TCO-Zertifizierung für strahlungsarme Bildschirme vorschreibt und die hier technisch machbar sind. Dazu kommen noch höhere Frequenzen als Folge der elektronischen Vorschaltgeräte. "Diese intensiveren, härteren und Oberwellen- wie störreichen Felder über ein so weites Frequenzspektrum machen die Energiesparlampe zu einer erheblich schlechteren, verzerrten, schmutzigen Lichtquelle und zur Elektrosmogbelastung", fasst Baubiologe Wolfgang Maes zusammen. Damit ist die Energiesparlampe etwa am Arbeitsplatz überhaupt nicht geeignet. Einziger Trost: In einem Abstand von ein bis eineinhalb Meter sinkt die Elektrosmogbelastung auf ein tolerierbares Maß, wenn man die Richtwerte der TCO als Maßstab nimmt.

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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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