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ÖKO-TEST Oktober 2008
TestEnergiesparlampen
Keine Leuchten
Energiesparlampen



Helligkeit

In puncto Helligkeit können es nur vier Lampen einigermaßen mit der 60-Watt-Glühbirne aufnehmen, die sie ersetzen sollen. Im Neuzustand beleuchtete nur die Osram Dulux Superstar 12 W die Fläche eines Arbeits- oder Esstisches genauso hell wie eine 60-Watt-Glühbirne. Die anderen Produkte zeigten schon gleich zu Anfang ein recht funzeliges Licht, die von Swiss Lights brachte es nur auf 34 Prozent Helligkeit im Vergleich zur Glühbirne.

Eine Vorgabe, was die Energiesparlampe leisten muss, damit sie als adäquater Ersatz für die Glühbirne gilt, gibt es nicht. Wir haben gemessen, wie viel Licht (in Lux) auf eine Fläche fällt. Die Hersteller messen dagegen - wenig praxisorientiert - den Lichtstrom gemäß dem Industriestandard in der sogenannten Ulbrichtschen Kugel nach allen Seiten und geben ihn in Lumen an. Dass nicht alle Modelle so hell sind wie die Glühbirne, zeigt schon die Deklaration der Hersteller. Angegeben werden Werte zwischen 347 und 660 Lumen - unsere Vergleichsglühbirne hatte 710 Lumen.

Grundsätzlich schneiden die Energiesparlampen im Falle von gerichtetem Licht wie bei einer Esstisch-, Schreibtisch- oder Leseleuchte mit Lampenschirm, relativ schlecht ab. Ohne Reflektor geben die meisten zur Seite hin mehr Licht ab, allerdings nicht rundum gleich viel, wie es bei der Glühlampe der Fall ist. Durch die Röhrenform gibt es hellere und dunklere Positionen, "Schokoladenseite" nennt das einer der Hersteller.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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