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ÖKO-TEST Juni 2008
TestKinderbetten
Gefährliche Liegschaften
Kinderbetten



Schon wieder die Chinesen. Diesmal standen die Billigproduzenten aus Fernost nicht wegen verseuchtem Spielzeug am Pranger, sondern wegen falsch konstruierter Kinderbetten, die zu mindestens zwei Todesfällen geführt hatten. Ort des Geschehens: Die USA, wo die Verbraucherschutzbehörde voriges Jahr nach dem Tod zweier Säuglinge den Rückruf von einer Million in China hergestellten Betten angeordnet hatte. Im Visier der Aktion der US Consumer Product Safety Commission (CPSC) standen Kinderbetten der Marke Simplicity, die zwischen Januar 1998 und Mai 2007 verkauft wurden.

Was war genau geschehen? Ein sechs und ein neun Monate altes Kleinkind starben, weil der asiatische Hersteller die Seitengitter falsch montiert und sich die Kinder zwischen Gitter und Bettgestell eingeklemmt hatten. Es bestehe die Gefahr, dass sich bei den Betten ein höhenverstellbares Gitter löse und dadurch ein Zwischenraum entstehe, in dem sich die Kinder einklemmen und ersticken könnten, erklärte die CPSC. Wie die Verbraucherschutzbehörde unter www.cpsc.gov informiert, wird der Tod eines weiteren Kindes im Zusammenhang mit Simplicity-Betten überprüft. In sieben weiteren Fällen wurde von Kindern berichtet, die sich in solchen Betten verfangen hatten.

Keine Todesbetten auf deutschem Markt

Vorfälle wie diese sind hierzulande keine bekannt. Zum Teil ist dies wohl dem glücklichen Umstand zu verdanken, dass die Simplicity-Betten, die unter anderem die Kette Wal-Mart verkaufte, nicht für den deutschen Markt bestimmt waren und sind. Bei Wal-Mart Deutschland wurden nach Auskunft von Real, der die Wal-Mart-Filialen voriges Jahr übernahm, keine Simplicity-Baby- und Kleinkindbetten geführt. Zum anderen ist die Konstruktion höhenverstellbarer Gitter bei uns kaum verbreitet. Außerdem unterwerfen sich viele Hersteller den gesetzlichen Vorgaben der europäischen Sicherheitsnorm DIN EN 716, was durch das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit dokumentiert wird.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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