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ÖKO-TEST Juni 2008
TestGesundheitsfragen
Vorsicht Falle
Gesundheitsfragen



Was der Schutz einer privaten Krankenversicherung wirklich wert ist, zeigt sich immer erst im Leistungsfall. Nicht nur, dass die Branche immer öfter knausert, wenn es um die Erstattung von Arzt- und Krankenhausrechnungen geht. Bis Ende 2007 konnte es Kunden sogar passieren, dass sie - trotz jahrelanger Beitragszahlung - auf einmal ohne Versicherungsschutz dastanden, nur weil ihnen seinerzeit im Antrag ein kleiner Fehler unterlaufen war. Damit ist es seit Jahreswechsel zwar vorbei. Das neue Versicherungsvertragsgesetz bestimmt, dass Versicherer ihre Kunden nicht mehr so ohne Weiteres wegen versehentlicher Falschangaben aus dem Vertrag werfen können.

Teure Folgen

Doch nach wie vor gilt: Wer die Gesundheitsfragen bei Antragsstellung nicht detailliert, umfassend und genau beantwortet, sondern irgendein klitzekleines risikorelevantes Detail vergisst, muss unter Umständen herbe Konsequenzen tragen (siehe Kompaktspalte S. 129 und Kasten S. 128). Hat jemand beispielsweise vergessen anzugeben, dass er öfter unter Kopfschmerzen leidet, kann es ihm passieren, dass der Versicherer die Kosten für eine Migränebehandlung künftig nicht mehr übernimmt. Oder aber der Versicherer verlangt für die Fortsetzung des Vertrags einen satten Risikozuschlag - und den muss der Kunde dann sogar rückwirkend für die Zeit ab Vertragsabschluss nachzahlen. Mehr noch: Kann der Versicherer seinem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachweisen, darf er ihn schlimmstenfalls ganz aus dem Vertrag werfen, das Geld für bereits erstattete Leistungen zurückfordern und obendrein alle bis dahin geleisteten Versicherungsprämien einbehalten.

Verbraucherschützer raten daher, die Antragsfragen peinlich genau zu nehmen und alle Krankheiten und Beschwerden anzugeben, egal ob man sie für unerheblich hält oder nicht. Zugleich warnen sie nachdrücklich vor Vermittlern, die beim Ausfüllen helfen und dann erklären: "Das brauchen Sie nicht anzugeben." Dieser Satz stimmt so gut wie nie!



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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