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ÖKO-TEST Februar 2008
TestArbeitszeitkonten
Zeitpolster für den Ruhestand
Arbeitszeitkonten



Grundsätzlich gilt: Bei Zeitwertkonten handelt es sich um eine aufgeschobene Vergütung. Deshalb bleibt der ursprüngliche Vergütungsanspruch bestehen - und zwar unabhängig davon, wie sich die Kapitalanlage entwickelt. Das Nachhaftungsrisiko des Arbeitgebers lässt sich zwar durch entsprechende Vereinbarungen ausschließen. Voraussetzung ist jedoch einerseits eine umfassende Aufklärung über die mit der Anlage verbundenen Risiken. Darüber hinaus müssen dem Mitarbeiter auf Basis seiner eigenen Risikoneigung verschiedene Wahlmöglichkeiten gelassen werden. Bei Bewertung des Produktangebots haben wir deshalb großen Wert auf umfassende Risikoaufklärung gelegt. Nur Anbieter, die hier auf der ganzen Linie überzeugen konnten, wie zum Beispiel die DekaBank Deutsche Girozentrale, die AMB Generali Sicherungsmanagement, die Gothaer oder Metzler haben hier die volle Punktzahl erhalten. Blieb die Risikoaufklärung zu oberflächlich, gab es ein "eingeschränkt". Das galt vor allem für die Nürnberger Versicherungsgruppe, die R+ V Versicherung und die Skandia.

Mit größter Sorgfalt sollte der Arbeitgeber sich auch einen Vertragspartner auswählen, der sich beim notwendigen Insolvenzschutz wirklich gut auskennt. Denn grundsätzlich gilt: Weil Arbeitnehmer, aber auch der Fiskus und die Sozialversicherungsträger bei Zeitwertkonten bis zum Auszahlungstermin auf die ihnen zustehenden Ansprüche verzichten, müssen die Konten einschließlich der geparkten Sozialabgaben gegen Insolvenz des Unternehmens geschützt werden. Unzureichende Lösungen bringen dabei oft das ganze Modell ins Wanken, weil dann auch der Betriebsprüfer das Zeitwertkonto nicht akzeptiert. Prinzipiell bieten alle Anbieter geeignete Sicherungsmodelle an. Die Angebote differieren jedoch sowohl in puncto Abwicklung als auch in puncto Kosten je nach Größenklasse des Unternehmens: Während die Einzelverpfändung der Konten bei Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern noch praktikabel und kostengünstig ist, empfiehlt sich bei größeren Betrieben die sogenannte doppelte Treuhand, für die bei Einrichtung aber auch erheblich höhere Kosten anfallen.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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