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ÖKO-TEST Februar 2008
TestArbeitszeitkonten
Zeitpolster für den Ruhestand
Arbeitszeitkonten



Noch einfacher wird es für den Betrieb, wenn Anbieter die Administration auf einer professionellen Verwaltungsplattform anbieten können. Vor allem die Banken unter den Anbietern können hier punkten. Aber auch andere Zeitwertkonten-Spezialisten wissen, dass solche Onlinelösungen für die Personalbuchhaltung eine echte Entlastung sind - und offerieren sie zumindest auf Wunsch.

Kapitalanlagemodelle und Insolvenzschutz

Die Anlage muss zur Zielsetzung des Zeitwertkontos passen. Die spannende Frage dabei ist immer, wie schnell können und sollen die Mitarbeiter auf das Kapital wieder zugreifen können? Denn zu diesem Termin sollte das angesparte Kapital - möglichst mit Zins und Zinseszins - und ohne Verluste wieder zur Verfügung stehen. Bei Zeitwertkonten, die auch Sabbaticals zulassen, sind daher risikoärmere Anlagen zu bevorzugen. Reine Vorruhestandskonten mit langem Anlagehorizont vertragen eine etwas offensivere Anlagemischung. Daneben sollte auch die Personalfluktuation im Betrieb berücksichtigt werden. Zwar kann der Mitarbeiter, wenn er den Arbeitgeber wechselt, das angesparte Kapital mitnehmen, sofern der Folgearbeitgeber ebenfalls ein Zeitwertkonto anbietet - oder das bestehende übernimmt. In allen anderen Fällen muss das Konto aufgelöst - und das angesparte Kapital nach Abzug von Steuern und den bis dahin ersparten Sozialabgaben ausgezahlt werden.

Bei tiefroten Zahlen auf dem Konto ist Ärger dann vorprogrammiert. Zumindest gegenüber den Sozialversicherungsträgern ist der Betrieb auf jeden Fall in der Pflicht und muss etwaige Fehlbeträge nachschießen. Risikoreiche Investments oder gar "Zockerpapiere" zur Rückdeckung von Zeitwertkonten hat uns allerdings kein Anbieter offeriert. Im Gegenteil: Meist wurde eine breite Palette von Anlagen in unterschiedlichen Risikoklassen geboten, die prinzipiell allesamt zur Rückdeckung der Konten geeignet sind.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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