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ÖKO-TEST Februar 2008
TestArbeitszeitkonten
Zeitpolster für den Ruhestand
Arbeitszeitkonten



Ohne Einkommenseinbuße vorzeitig in Rente gehen - wer wünscht sich das nicht? Doch seit die Bundesregierung im vergangenen Jahr die schrittweise Anhebung des Renteneintrittalters auf 67 Jahre beschlossen hat und obendrein die bisherigen Altersteilzeitlösungen Ende 2009 auslaufen, wird ein abgesicherter Vorruhestand zum Problem: Die meisten Arbeitnehmer haben vor dem 63. Lebensjahr keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente mehr, und die wenigsten verfügen über ein so gut gepolstertes Vermögen, dass sie die Jahre bis zum Ruhestand auch ohne Arbeitseinkommen überbrücken können.

Dabei gibt es eine durchaus elegante Lösung für das Problem: Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten. Die Idee: Während seines Arbeitslebens sammelt der Mitarbeiter geleistete Überstunden, einen Teil seiner Urlaubsansprüche oder schlicht Teile vom Gehalt auf einem betrieblichen Arbeitszeitkonto an. Das Guthaben kann gegen Ende des Erwerbslebens für einen vorzeitigen Ruhestand genutzt oder auch zwischenzeitlich in längere Freistellungsphasen umgewandelt werden. Dabei läuft das Gehalt weiter, der Mitarbeiter genießt die Auszeit oder seinen Vorruhestand mit vollem Sozialversicherungsschutz.

Die Mitarbeiter der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) können zum Beispiel seit 2005 auf Teile ihres Gehalts verzichten. Im Gegenzug ermöglicht ihnen der Betrieb, sich schon weit vor dem offiziellen Rentenalter zur Ruhe zu setzen - und zwar bei vollem Lohnausgleich. Das große Plus dabei: Jeder Teil des Gehalts, den sich die Mitarbeiter nicht auszahlen, sondern für den Vorruhestand gutschreiben lassen, bleibt zunächst steuer- und sozialabgabenfrei. Erst wenn das Geld später an sie zurückfließt, greift der Fiskus zu. Dann sind Steuern und die üblichen Sozialabgaben fällig.

Bis dahin ist das Ganze auch noch eine gute Geldanlage. Die Hamburger Hafenarbeiter können entscheiden, ob sie das Geld in einen sicheren Geldmarktfonds investieren oder ob sie die gesparten Bruttobeträge via Fondsdepot an der Börse arbeiten lassen. Das ist eine clevere Idee, die dank Einführung der Abgeltungssteuer 2009 noch für weiteren Aufschwung solcher innovativer Vorruhestandslösungen sorgen wird. Denn beim Sparen über den Betrieb fällt keine Abgeltungssteuer an - weder in der Anspar- noch in der Auszahlphase. Unterm Strich können Mitarbeiter beim Bruttosparen über den Betrieb daher ein doppelt bis dreifach so dickes Polster für den Vorruhestand anhäufen wie bei einer privaten Geldanlage.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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