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ÖKO-TEST Februar 2008
Rechnungen aufbewahren

Rechnungen aufbewahren
Wir haben unsere Wohnung umgebaut. Wie lange müssen wir die Rechnungen aufbewahren?


(aa) Seit dem Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit gibt es auch eine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen. Danach sind Rechnungen, Zahlungsbelege und andere beweiskräftige Unterlagen zwei Jahre lang aufzubewahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung erstellt wurde. Dies betrifft alle Bauleistungen, Planungen, Instandhaltungen, Reparaturen, Wartungen, aber auch Reinigungen und gärtnerische Arbeiten. Wer die Belege auf Nachfrage des Finanzamts nicht vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen. Doch auch im Hinblick auf Mängelrügen innerhalb der Gewährleistungsfristen ist es nötig, die Rechnungen aufzubewahren. Diese sind von der Art des Vertrags abhängig, betragen aber mindestens zwei Jahre.





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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