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ÖKO-TEST Jahrbuch für 2008
TestHaarfarben
Keine Haarmonie
Haarfarben



Chemische Haarfarben haben nicht nur positive Effekte. Der schlimmste Verdacht, in den sie geraten sind, ist derjenige, Krebs auszulösen. Derzeit werden sie auf EU-Ebene überprüft, die Bewertung ist aber noch nicht abgeschlossen. Wir haben 34 dauerhaft haltbare Oxidationshaarfarben in Braun- und Rottönen eingekauft und uns die Inhaltsstoffe genauer angesehen.

Das Testergebnis

Bis auf Weiteres können wir uns nur die grauen Haare raufen: Alle Produkte im Test sind "ungenügend".

Ob Rot, ob Braun, alle Haarfarben im Test enthalten bedenkliche aromatische Amine als Farbstoffbausteine. In den meisten steckt unter anderem 2,5-Toluylendiamin. Der Stoff ist chemisch verwandt mit dem krebserregenden 2,4-Toluylendiamin, das in Haarfarben bereits verboten ist. Aber auch andere aromatische Amine sind zu finden. Viele dieser Substanzen sind hochpotente Allergene. Im Zuge der Überprüfung der Haarfarben auf EU-Ebene haben die Experten bereits viele der eingesetzten Haarfarbstoffe als stark sensibilisierend charakterisiert. Als Reaktion darauf will die EU-Kommission dem Allergieproblem bei Haarfarben künftig mehr Aufmerksamkeit widmen und fordert auch Studien dazu, wie weit Allergien auf Haarfärbemittel in der Bevölkerung verbreitet sind. Das Färbemittel Resorcin kann ebenfalls Allergien hervorrufen und zählt zu den bedenklichen Inhaltsstoffen. 21 Produkte enthalten diesen Stoff.





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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