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ÖKO-TEST Jahrbuch für 2008
TestSchulranzen
Nicht tragfähig
Schulranzen



Der Fall sorgte für Schlagzeilen in Bayern: Die Klage eines Vaters gegen das bayerische Kultusministerium. Sein Sohn schleppe täglich einen durchschnittlich zehn Kilo schweren Schulranzen durch die Gegend und jammere deshalb ständig über Rückenschmerzen, begründete der empörte Erziehungsberechtigte den juristischen Schritt und forderte leichteres Schulmaterial in Form von Kopien und Folien statt schwerer Bücher.

Der Vorfall in Bayern wirft ein Licht auf eine Misere, die auch andere Eltern, Lehrer sowie Ärzte anprangern: Viele Schüler plagen sich mit viel zu schweren Transportgeräten herum.

Am schwersten belastet sind ausgerechnet die Allerkleinsten in den Anfangsklassen der Grundschule sowie Schüler nach einem Schulwechsel. Dabei empfiehlt die Schulranzennorm DIN 58124, dass ein Ranzen nicht mehr als zehn Prozent des Körpergewichts eines Kindes wiegen sollte.

Ein Problem ist nach Meinung von Patrik Reize, Oberarzt an der Uniklinik Tübingen, dass die Schulranzen relativ voluminös geworden sind, und dass man eine Größe für alle Altersstufen hat. Reizes Fazit: "Sehr viel besser wäre es, wenn es für verschiedene Altersstufen eine Art mitwachsenden Schulranzen gäbe."

ÖKO-TEST wollte wissen, welche Schadstoffe in Schulranzen stecken und ob sie in Sachen Gebrauchseignung der Schulranzennorm entsprechen. Dafür haben wir zwölf Produkte eingekauft und in verschiedenen Testlaboren untersuchen lassen.

Das Testergebnis

Was für ein Armutszeugnis für die meisten Hersteller: Nur ein Bruchteil der Ranzen erwies sich als praxistauglich. Bei der Schadstoffbelastung fielen gar alle mit Pauken und Trompeten durch. Neun Produkten müssen wir daher ein "mangelhaft" oder "ungenügend" attestieren, lediglich drei Ranzen schneiden "befriedigend" ab.

Die Anforderungen der Schulranzennorm DIN 58124 an die Gebrauchseignung bestanden nur drei Ranzen. Beim Rest konstatierten die Tester zwei Hauptprobleme: Zum einen verfügen die meisten über keine oder zu wenig fluoreszierende Flächen, die der Sicherheit der Schüler dienen, wenn sie im Dunkeln unterwegs sind. Zweites großes Problem ist, dass einige Produkte nicht wasserdicht im Sinne der Norm sind.

Die Belastungsprüfung haben bis auf das Toppoint Schulranzen-Set 4-teilig Fußball alle Produkte unbeschadet überstanden. Auch bei den Trageeigenschaften gibt es nur einen Ausreißer - das gleiche Produkt! Das Leergewicht der Ranzen ist nach Ansicht der Tester auch bei den schwereren Kalibern vertretbar.

Bei den Inhaltsstoffen schneiden alle Produkte mit "ungenügend" ab. Nahezu sämtliche Ranzen enthalten stark erhöhte oder erhöhte Mengen Phthalate. Dabei handelt es sich überwiegend um Schadstoffe, die in Kinderspielzeug und Babyartikeln gesetzlich reglementiert sind.

Zinnorganische Verbindungen stecken in allen getesteten Ranzen. Besonders negativ fiel der Sammies by Samsonite Master Schulranzen Dinos II auf, der mehr als 5.000 µg/kg des besonders problematischen Dibutylzinns enthält.

So reagierten die Hersteller

Anbieter Depesche Vertrieb schrieb, dass er sein Produkt als Schulrucksack auslobe. Eine Aufnahme in den Test lehne man ab.

Herlitz forderte, "die Veröffentlichung der ermittelten Inhaltsstoffe, insbesondere PVC und Phthalate, zu unterlassen, ohne darauf hinzuweisen, dass wir ab 2007 die fraglichen Inhaltsstoffe nicht mehr verwenden". Sollte unsere Veröffentlichung der Aufforderung widersprechen, werde man "alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen". Dem kommt ÖKO-TEST sowieso nach. Weil es die journalistische Sorgfaltspflicht gebietet.





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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