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ÖKO-TEST Jahrbuch für 2008
TestMittel zur Behandlung des trockenen Auges
Tränen lügen nicht
Mittel zur Behandlung des trockenen Auges



Tränen spülen den Schmutz aus den Augen, schützen vor Infektionen, versorgen die Hornhaut mit Sauerstoff und ermöglichen ein reibungsloses Öffnen und Schließen der Augenlider.

Die häufigste Behandlung leichter Formen des trockenen Auges sind Tränenersatzmittel. Dabei sollen vor allem die Symptome gelindert werden, indem die künstlichen Tränen die wässrige Schicht der Tränenflüssigkeit ergänzen. ÖKO-TEST hat 29 Medizinprodukte und Arzneimittel zur Behandlung des trockenen Auges eingekauft und pharmakologisch begutachten lassen.

Das Testergebnis

Das Testergebnis kann nicht überzeugen: 17 "sehr guten" und "guten" Präparaten stehen zwölf "mangelhafte" oder gar "ungenügende" gegenüber.

Zwölf Produkte enthalten Konservierungsmittel und andere bedenkliche und verzichtbare Substanzen, die im Auge nichts zu suchen haben. Sie können nicht nur den Tränenfilm noch weiter schädigen, sondern auch giftig auf Horn- und Schleimhäute wirken.

Nicht alle Produkte vertragen sich mit Kontaktlinsen. Bei vier Produkten vermissen wir im Beipackzettel allerdings Hinweise für Kontaktlinsenträger - und sei es nur, dass die Anwendung des Präparates unbedenklich ist.

Die Systane, Benetzungstropfen für die Augen enthalten mit Polyethylenglykol 400 und dem Konservierungsmittel Polidronium ein PEG und ein PEG-Derivat. Diese Stoffe können die Haut durchlässiger für Fremdstoffe machen.





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

Informationen anzeigen

Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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