Testberichte aus dem Archiv
Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen 6: 2007

Hausratversicherungen
Sicherheit für die gute Stube
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Vor Diebstahl ist man nirgendwo gefeit. Das zeigt ein Fall aus Düsseldorf. "Als ich meine Wohnung betreten wollte, war die Tür von innen verrammelt. Die Diebe hatten sich gegen Überraschungen sorgfältig abgesichert und verließen meine Wohnung über den Balkon, während ich verzweifelt versuchte die Tür zu öffnen", erzählt Hans Schwaab. Die Einbrecher hatten die Balkontür am helllichten Tage aufgehebelt und im Haus blitzschnell alles Wertvolle zusammengerafft. "Diebe werden nicht nur dreister, sondern professioneller", warnt Dirk Büchner vom Bundeskriminalamt.
Viele Betroffene erleben nach dem Einbruch gleich noch einen zweiten Schock, wenn die Versicherung mitteilt, dass die Wertsachen nur zu einem Bruchteil - üblich sind 20 Prozent der Versicherungssumme - abgesichert sind. Wer teure Gemälde, Antiquitäten, Schmuck, Bargeld, Briefmarken, handgeknüpfte Teppiche oder Pelze sein Eigen nennt, sollte daher diese Entschädigungsgrenze unbedingt erhöhen. "Gleichzeitig sollten die wertvollsten Sachen in einem vom Versicherer als sicher anerkannten Stahlschrank untergebracht werden", rät Oliver Löhrke von Versicherungsmakler Hoesch & Partner aus Frankfurt. "Dann gelten sonst übliche zusätzliche Einzellimits, wie 1.000 Euro für Bargeld oder 4.000 Euro für Sparbücher oder Urkunden nicht mehr." Bei der Analyse hat ÖKO-TEST nur Hausratpolicen untersucht, die eine Erhöhung des Wertsachenschutzes auf 40 Prozent zuließen. Außerdem musste der Versicherer zusichern, dass er im Schadensfall keine Unterversicherung geltend macht. "Gerade bei Teilschäden, etwa wenn Einbrecher die Hi-Fi-Anlage mitgehen lassen, gibt es hier immer wieder Ärger", so Experte Löhrke. Dann lassen die Versicherer per Gutachter blitzschnell feststellen, dass der Wert des Hausrats längst die versicherte Summe weit überschreitet. Besteht vertraglich kein Unterversicherungsverzicht, kann die Assekuranz rechtlich sicher eine volle Entschädigung ablehnen. Etwa 38 Prozent der Schäden gehen in der Hausrat übrigens auf Einbruch. Den gleichen Anteil hat Feuer, die zweitgrößte Gefahr für Hab und Gut. Dagegen schützt die Hausratversicherung. Standardmäßig leistet sie, wenn die Einrichtung durch Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Raub, Einbruchsdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt, zerstört oder entwendet wird. Gezahlt wird der jeweilige Neuwert, also der aktuelle Anschaffungspreis. Ausnahme: Ein beschädigter Gegenstand lässt sich noch reparieren. Automatisch Schutz für Elementarschäden, vor allem Hochwasser und Überschwemmung, sieht die übliche Hausratversicherung übrigens bis heute nicht vor. Er muss extra beantragt werden. Derzeit besitzen bundesweit nur rund zehn Prozent der Hausratversicherten eine Absicherung gegen die immer stärker tobende Natur.
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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
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- aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
- neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
- aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.
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